Gedisa verlängert Card Link über 2026 hinaus |
Das Card-Link-Verfahren von Gedisa bleibt über 2026 hinaus. / © Imago/Zoonar
Das Card-Link-Verfahren von der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) bleibt auch über das Jahr 2026 hinaus einsatzfähig. Derzeit verzeichne das Verfahren 400.000 Transaktionen pro Monat. Dies teilte das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Das entspreche durchschnittlich rund 30 Rezepten pro Apotheke und Monat.
»Die Gedisa arbeitet bereits an einer leistungsstarken Nachfolgelösung für die Zeit ab 2027«, teilt das Unternehmen mit. Die GmbH wurde von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen als IT-Tochterunternehmen gegründet, um die digitale Transformation der Apotheken zu unterstützen.
Das Card-Link-Verfahren wurde eigens eingeführt, um die Einlösung von E-Rezepte bei Versendern zu erleichtern. Versicherte können die Verordnung mit ihrem Smartphone und ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an eine Apotheke ihrer Wahl schicken.
Da es von Anfang an Sicherheitsbedenken gab, wurde das Card-Link-Verfahren vom Gesetzgeber explizit als Übergangslösung etabliert. Ab 2026 soll die Gesundheits-ID das Verfahren ablösen. Doch bis die Gematik ihr Konzept „PoPP“ (Proof of Patient Presence) als Nachfolgetechnologie einsetzt, darf Card-Link nun weiterverwendet werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.