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Arzneimittelversorgung

G-BA-Rekord: 146 frühe Nutzenbewertungen in 2021

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) so viele neue Arzneimittel auf ihren Nutzen überprüft, wie noch nie. Insgesamt 146 Verfahren hat das Gremium abgeschlossen, fünf davon mit dem höchsten Gütesiegel.
Ev Tebroke
12.01.2022  09:00 Uhr

Jedes Jahr prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hierzulande neue Arzneimittel auf ihren tatsächlichen Nutzen für die Arzneimittelversorgung der Patienten. Die entscheidende Frage dabei ist, ob das neue Medikament einen zusätzlichen Effekt auf die Versorgung hat oder nicht. Das Bewertungsergebnis ist dann Ausgangspunkt für die Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Pharmaunternehmen. Im Jahr 2021 hat der G-BA, das oberste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, nach eigenen Angaben mit 146 Verfahren eine Rekordzahl an frühen Nutzenbewertungen abgeschlossen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es 92.

Ein Großteil der zu prüfenden Medikamente kam aus dem Bereich der Onkologie: 56 Verfahren bezogen sich demnach auf Arzneimittel gegen Krebsleiden. Der Anteil von Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten lag bei 19 Prozent und damit laut G-BA auf vergleichbarem Niveau wie in früheren Jahren. Darüber hinaus bewertete das Gremium auch neue Therapien gegen Erkrankungen, die sonst nicht so im Fokus der Forschung stehen, beispielsweise ein Arzneimittel zur akuten Kurzzeitbehandlung von Depression und zur Behandlung der Influenza.

Bestnote: »erheblicher Zusatznutzen«

Was den Zusatznutzen gegenüber der herkömmlichen Vergleichstherapie betrifft, so gab es 2021 insgesamt fünfmal die Bestnote »erheblicher Zusatznutzen«: In diese Kategorie gelangten etwa die Wirkstoffkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor in Kombination mit Ivacaftor zur Behandlung von Mukoviszidose (zystischen Fibrose) bei Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren für zwei unterschiedliche genetische Ausprägungen. Auch der Wirkstoff Nusinersen kam in diese Kategorie, und zwar bei einer bestimmten Patientengruppe, die an der seltenen Erbkrankheit spinale Muskelatrophie (SMA) leidet. Sie führt bereits bei Kleinkindern zu einem Muskelschwund und Lähmungen.

»Zieht man die Anzahl der Beratungsgespräche, die Pharmafirmen beim G-BA nutzen, als Indikator heran, dürfte das kommende Jahr ähnlich viele Beschlüsse bereit halten wie 2021«, so Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Demnach nutzten Pharmafirmen im vergangenen Jahr 271 mal die Möglichkeit zu offiziellen, gebührenpflichtigen Beratungsgesprächen mit dem G-BA. Dabei ging es in rund 100 Fällen um die Planbarkeit von klinischen Studien, eine Steigerung von rund 25 Prozent gegenüber 2020. Hecken interpretiert dies »als Hinweis, dass die Hersteller ihr Studiendesign verbessern wollen, um belastbare Daten für die spätere Nutzenbewertung zu generieren«.

Hecken ergänzte: »Im kommenden Jahr werden wir sicherlich auch Beschlüsse zu Reserveantibiotika treffen.« Zwar gelte bei ihnen der Zusatznutzen gesetzlich als belegt, trotzdem müsse der G-BA aktiv werden. Beispielweise legt er Regeln für eine qualitätsgesicherte Anwendung fest. 

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