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Wettbewerb

Fusion von Gehe und Alliance Healthcare ist zulässig

Die Europäische Kommission gibt den beiden Pharmagroßhändlern Gehe Pharma Handel und Alliance Healthcare Deutschland grünes Licht für einen Zusammenschluss. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Fusion, so die EU-Kommission.
Charlotte Kurz
18.08.2020  17:06 Uhr

Am heutigen Dienstag gab die Europäische Kommission bekannt, dass die beiden Pharmakonzerne Gehe Pharma Handel und Alliance Healthcare Deutschland fusionieren dürfen. Wie die Kommission mitteilte, sieht sie nach der Prüfung des Antrags vom 10. Juli in dem Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene.

Zur Begründung fügte die Kommission hinzu, dass es noch genügend andere Akteure im deutschen Pharmagroßhandel gibt. Zudem argumentiert sie, dass das Stuttgarter Unternehmen Gehe und der Frankfurter Konzern Alliance Healthcare nach der Fusion zusätzlichen Wettbewerbsdruck von den Konkurrenten spüren werden. 

Grundlage für die Entscheidung, die die EU-Kommission am gestrigen Montag gefällt hatte, ist die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, auch EG-Fusionskontrollverordnung genannt. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2004. Die Kommission begründete die Entscheidung konkret mit Artikel 6 Absatz 1 (b). Darin steht: »Stellt sie fest, dass der angemeldete Zusammenschluss zwar unter diese Verordnung fällt, jedoch keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt, so trifft sie die Entscheidung, keine Einwände zu erheben und erklärt den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Durch eine Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für vereinbar erklärt wird, gelten auch die mit seiner Durchführung unmittelbar verbundenen und für sie notwendigen Einschränkungen als genehmigt.«

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