Für die Union ist das ApoRG begraben |
Cornelia Dölger |
17.10.2024 12:30 Uhr |
»Die Apothekenreform wird wohl nicht mehr kommen«, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, zur PZ. / © Steven Vangermain
Offensichtlich verliere die Ampel die Zuversicht, dass diese Themen in einem eigenen Apothekengesetz zum Erfolg geführt werden könnten. »Stattdessen werden einzelne Inhalte an andere Gesetze gekoppelt.«
Mit den so genannten fachfremden Änderungsvorschlägen will die Ampel das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit anreichern. Damit bekommt das Gesetz einen völlig anderen Stellenwert für die Apotheken; eigentlich geht es bei dem Vorhaben um die Schaffung eines neuen Präventions- und Aufklärungsinstituts (BIPAM).
Mit den Vorschlägen, die unter anderem mehr Kompetenzen für Apotheken beim Impfen und Testen sowie neue Regelungen zur Arzneimittelversorgung von Pflegebedürftigen vorsehen, ist Sorge nicht ganz zufrieden. Zu unausgereift seien sie, insbesondere jene zum E-Rezept bei Pflegebedürftigen und Heimbewohnern.
Die lange Zeit, die das ApoRG bereits beraten werde, habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht nutzen können, um ausgereifte und praktikable Lösungen zu erarbeiten. »Für die Apotheken, die seit Monaten auf verlässliche Signale der Bundesregierung warten, ist das eine Enttäuschung«, kritisierte Sorge. »Sowohl aus Sicht der Apotheken als auch der Pflege bleiben viele Detailfragen ungeklärt«, bilanzierte er nach der gestrigen Verbändeanhörung.
Sorge steht mit seiner Kritik nicht allein. Bei dem Termin gestern im Gesundheitsausschuss hatten die Verbände Gelegenheit, zu dem geplanten Gesetz Stellung zu nehmen. Norbert Grothe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), begrüßte den Plan, die Arzneimittelversorgung Pflegebedürftiger über so genannte »favorisierte Apotheken« zu verbessern. Allerdings seien die Heime dabei vergessen worden, schränkte er auf eine entsprechende Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke ein.
Diese müssten bei dem Verfahren zwischen Arzt und Apotheke unbedingt »als Schnittstelle mitgedacht« werden, so Grothe. Bislang fänden sich aber keine Regelungen dazu. Ohne das Apo-Ident-Verfahren sowie E-Rezept-Apps in der Fläche sei eine Umsetzung ohnehin schwierig. Perspektivisch müssten ambulante Pflegedienste wie auch Heime an den Fachdienst angeschlossen werden.
Auch die ABDA war als Fachverband geladen. Dass das Impfangebot in Apotheken erweitert werden soll, begrüßte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz. Nach seinen Erfahrungen ersetzten die Impfungen in Apotheken nicht die Impfungen in Arztpraxen, sondern ergänzten sie und erhöhten dadurch die Impfquote spürbar.
Dass das ApoRG in seiner jetzigen Form – also inklusive PTA-Vertretung und Honorarumverteilung – kommt, scheint inzwischen nahezu ausgeschlossen. Nicht nur hängt es wegen strittiger Fragen zur Telepharmazie seit Monaten vor dem Kabinett fest; inzwischen räumte auch Lauterbach selbst ein, dass es Änderungen geben könnte. Welche das sind, zeichnet sich nun zumindest ansatzweise durch die Änderungsvorschläge ab.
Wie es um die Blöcke Telepharmazie und Honorar bestellt ist, bleibt dabei aber unklar. Bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags 2024 in München am 9. Oktober hatte Lauterbach die Pläne zur Strukturreform noch verteidigt. Bezeichnenderweise ist die Liste mit den Änderungsvorschlägen auf denselben Tag datiert. Vermutlich hatte Lauterbach also schon Kenntnis, wie es mit einzelnen Gesetzesinhalten weitergehen könnte, als er zu den Delegierten sprach. Doch weder in seinem Videogrußwort noch bei der anschließenden Diskussion ließ er etwas durchblicken.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.