FSME-Impflücken jetzt schließen |
Er hob die große Bedeutung der sorgfältigen FSME-Grund- und Auffrischungsimpfung entsprechend der Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) hervor. Bestehende Impflücken sollten unbedingt geschlossen werden. In Deutschland stehen mit FSME-Immun® (Pfizer) und Encepur® (Chiron Behring) derzeit zwei FSME-Impfstoffe plus entsprechende Reimporte zur Verfügung (in je zwei Dosierungen für Kinder und Erwachsene).
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfdosen. Die zweite Dosis soll ein bis drei Monate nach der ersten erfolgen. Bei FSME immun erfolgt die dritte Impfdosis fünf bis zwölf Monate später, bei Encepur nach neun bis zwölf Monaten. Für beide Impfstoffe gibt es auch ein kürzeres Schnellimpf-Schema. Die erste Auffrischung wird bei beiden Präparaten fünf Jahre nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung empfohlen. Anschließend alle fünf Jahre bei Unter-50-Jährigen beziehungsweise alle drei Jahre bei Über-50-Jährigen.
Was ist, wenn eine Auffrischung nicht zeitgerecht erfolgte? Dann sollte sie trotzdem nachgeholt werden. »Jede FSME-Impfung zählt«, betonte Virologe Süss. Mit beiden Impfstoffen würden gute Immunantworten und protektive Antikörpertiter erzielt. Dieses sei gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie von Bedeutung. Denn: Die hohe Zahl der im vergangenen Jahr beobachteten FSME-Fälle, so Süss, sei mit Sicherheit auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass viele Menschen im Rahmen des Lockdowns Bewegungs-Ausgleich bei Spaziergängen in Parks oder im Wald beziehungsweise bei der Arbeit im Garten suchen und dort Opfer eines Zeckenstichs werden.
Ob in der Arztpraxis oder in der Apotheke: Es könne wichtig sein, die Patienten auf die Rolle der FSME-Grund- und Auffrisch-Impfung entsprechend aufmerksam zu machen beziehungsweise an diese zu erinnern, hob Dr. Markus Frühwein, München, auf einer Veranstaltung von Pfizer hervor. Dabei sei zu bedenken, dass für viele Menschen in absehbarer Zeit auch die Covid-19-Impfung ansteht. Vor und nach einer Covid-19-Impfung sollten dabei mindestens 14 Tage Abstand zu anderen Impfungen liegen. Das sollten die impfenden Arztpraxen bei der Terminvergabe berücksichtigen.