Fristverlängerung für Erstattung auf der Zielgeraden |
Cornelia Dölger |
29.01.2025 15:30 Uhr |
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags machte heute den Weg frei für eine abgespeckte Version des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). / © Adobe Stock/Jarama
Linke und BSW stimmten gegen den Entwurf, die Fraktionen von Union und AfD enthielten sich. Der Entwurf soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden, steht allerdings sehr weit unten auf der Tagesordnung.
Der Entwurf mit ergänzten und teilweise gestrichenen Regelungen enthält im Kern die Entbudgetierung für Hausärzte. Zudem geht es um bürokratische Erleichterungen für die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung sowie Änderungen bei der Verordnung von Notfallkontrazeptiva für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden.
Für Apotheken wichtig ist eine Änderung, die die Ampel in letzter Minute eingebracht hat. Demnach soll die Frist, innerhalb derer spezielle Wundauflagen von der GKV erstattet werden, ohne dass deren besonderer Nutzen beim G-BA hinterlegt ist, verlängert werden.
Damit will die Ampelkoalition den Herstellern mehr Zeit für die Nachweise einräumen. Die in § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V vorgesehene Übergangfrist soll von 48 auf 60 Monate verlängert werden. Die Produkte bleiben somit bis Anfang Dezember 2025 in der Erstattung.
Nach dem Ende der ursprünglich vierjährigen Übergangsfrist waren Anfang Dezember 2024 rund 300 Produkte aus der Erstattung gefallen, was – nach teils widersprüchlichen Ankündigungen der Kassen – zwischenzeitlich für Chaos sorgte. Mit dem nun anstehenden Beschluss gibt es eine Rechtsgrundlage für die Verlängerung.
Nicht in die abgespeckte GVSG-Version geschafft hat es übrigens der Umzug der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom Bundeswirtschafts- ins Bundesgesundheitsministerium. Die Zuständigkeit unter anderem für das Apothekenfixum bleibt damit vorerst im Wirtschaftsressort.