Kommt der Vergleich nicht zustande, müssten die Aussonderungsrechte gerichtlich geklärt werden. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dürften dann allerdings noch Jahre vergehen. Und die bisherigen Entscheidungen sind nicht vielversprechend für die Apotheken. Die Verfahren in erster und zweiter Instanz gingen mit einer Ausnahme in einem Sonderfall allesamt verloren. Unter dem Strich sei der Vergleich für die Apotheken die weitaus bessere Option, ist Hoos überzeugt.