| Alexander Müller |
| 03.10.2023 10:35 Uhr |
Kommt der Vergleich nicht zustande, müssten die Aussonderungsrechte gerichtlich geklärt werden. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dürften dann allerdings noch Jahre vergehen. Und die bisherigen Entscheidungen sind nicht vielversprechend für die Apotheken. Die Verfahren in erster und zweiter Instanz gingen mit einer Ausnahme in einem Sonderfall allesamt verloren. Unter dem Strich sei der Vergleich für die Apotheken die weitaus bessere Option, ist Hoos überzeugt.
Eine ausführliche Vorstellung und Analyse des Vergleichs fand am 11. September statt. In dem von der PZ organisierten Video-Call konnten die Apothekerinnen und Apotheker ihre Fragen an die maßgeblichen Protagonisten stellen. Das Video steht im Youtube-Kanal der Pharmazeutischen Zeitung kostenlos zur Verfügung.