Pharmazeutische Zeitung online
Insolvenzverfahren

Frist für AvP-Vergleich verlängert

Im AvP-Insolvenzverfahren haben die Apotheken mehr Zeit, dem angestrebten Vergleich beizutreten. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos und der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) haben sich auf eine Fristverlängerung bis zum 23. Oktober verständigt 2023.
Alexander Müller
03.10.2023  10:35 Uhr

Der Vergleich sieht vor, dass die von der AvP-Insolvenz im Jahr 2020 betroffenen Apotheken eine Teilausschüttung vorab erhalten und im Gegenzug auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten. Damit soll insbesondere das Verfahren beschleunigt werden, da langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden könnten.

Der Vergleich kommt zustande, wenn gemessen an der Gesamtforderung mindestens 80 Prozent der Apotheken beitreten. Nach Informationen der PZ ist das Quorum noch nicht erreicht. Der AVNR, der den Vergleich federführend für die anderen Landesapothekerverbände mitverhandelt hatte, hat in der vergangenen Woche noch einmal an die Möglichkeit zum Beitritt erinnert.

Beitritt bis zum 23. Oktober möglich

Ursprünglich endete die Beitrittsfrist am 9. Oktober. Sowohl gegenüber dem Verband als auch direkt gegenüber AvP-Insolvenzverwalter Hoos sei aber vielfach der Wunsch geäußert worden, die Beitrittsfrist zur Rahmenvereinbarung zu verlängern, teilt der AVNR jetzt mit. Hintergrund sind offenbar zahlreiche Adressänderungen auf Seiten der Inhaberinnen und Inhaber, zum Beispiel weil die Apotheke den Besitzer gewechselt hat. Dadurch wurde ein Neuversand der individualisierten Beitrittsformulare erforderlich und die Betroffenen erhielten die Rahmenvereinbarung später als ursprünglich geplant zugestellt.

Laut AVNR haben sich zudem weitere klärungsbedürftige Sachverhalte ergeben, etwa unvollständig ausgefüllte Beitrittsformulare oder Einzelfragen im Zusammenhang mit Erbfällen, die im Einzelfall geklärt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund haben Insolvenzverwalter Hoos, der für den Vergleich eingesetzte Treuhänder und der AVNR die Beitrittsfrist bis zum 23. Oktober 2023 verlängert. Hoos betonte gegenüber der PZ, dass es die Fristverlängerung auch gegeben hätte, wenn das Quorum bereits erreicht gewesen wäre. Zwar haben die Nachzügler es selbst versäumt, ihre Adressänderung zu melden, trotzdem soll jede Apotheke ausreichend Zeit haben, die Rahmenvereinbarung zu prüfen. Und für alle gilt: Je höher die Beitrittsrate, umso besser für die Beteiligten. Schließlich muss Hoos für die nicht teilnehmenden Apotheken Rückstellungen bilden, was wiederum den Topf für die Vorabausschüttung schmälert.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa