Friedenspflicht endet morgen |
Cornelia Dölger |
28.02.2024 12:30 Uhr |
Apotheken, die patientenindividuell verblistern, stellt die E-Rezept-Übermittlung vor ein technisches Problem. Deshalb gilt für sie vorerst eine Ausnahmeregelung. Wie eine nachhaltige Lösung aussehen soll, ist aber noch nicht geklärt. / Foto: IMAGO/imagebroker
Weil es für Apotheken, die patientenindividuell verblistern, technisch bislang nicht möglich ist, die Chargenbezeichnungen aller verwendeten Umverpackungen zu dokumentieren, dürfen sie stattdessen übergangsweise den Begriff »STELLEN« in den E-Abgabedatensatz eintragen.
Darüber hinaus haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) Anfang Februar eine Friedenspflicht vereinbart, nach der die Apotheken selbst dann nicht retaxiert werden, wenn der Begriff »STELLEN« fehlt. Diese Friedenspflicht endet am morgigen 29. Februar; ab 1. März muss wieder entweder die Chargenbezeichnung oder der Begriff »STELLEN« übermittelt werden.
Die »STELLEN«-Übergangslösung für verblisternde Apotheken ist bis 30. Juni 2025 befristet. Bis dahin soll eine nachhaltige Lösung stehen. Wie diese aussehen könnte, ist aber offenbar nicht einmal ansatzweise geklärt.
Das BMG teilte der PZ hierzu mit, dass es den GKV-SV und den DAV im November 2023 gebeten habe, die Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2025 vorzusehen. Über dieses »Machtwort« des BMG hat die PZ berichtet. Der Übergangszeitraum solle von den beteiligten Verbänden genutzt werden, entsprechende technische Lösungsmöglichkeiten vorzubereiten, so eine BMG-Sprecherin.
Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie der Vorbereitungen lägen dem Ministerium nicht vor, so die Sprecherin weiter. Auch ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands ließ die PZ vor Kurzem wissen, zum jetzigen Zeitpunkt könne er nichts weiter dazu beitragen; eventuell wisse der DAV mehr.
Von einem DAV-Sprecher heißt es dazu, dass sich der Bundesverband der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer (BPAV) bereit erklärt habe, den Zeitraum bis Juni 2025 zu nutzen, um technische Lösungsmöglichkeiten mit dem DAV und dem GKV-SV vorzubereiten. Das habe das BMG dem DAV im vergangenen Herbst mitgeteilt.
Beim BPAV, der die Blisterzentren in Deutschland vertritt, weiß man von dieser Zusage allerdings nichts. Die maßgeblichen Vertragsparteien seien der DAV und der GKV-SV, ließ der Verband mitteilen. Der BPAV befasse sich jetzt seit zwei Jahren mit der Thematik. »Das deutet an, dass eine verbindliche Zeitaussage tendenziell schwierig ist.«
Fest stehe aber, dass es dringend eine nachhaltige Lösung brauche. »Es wird offenbar immer noch nicht verstanden, was die Verblisterung mit Blick auf die Pflege/das Medikationsmanagement im Gesundheitsbereich leisten kann – und in der Zukunft muss, Stichwort demographische Entwicklung«, hieß es.
Im vergangenen Herbst hatte DAV-Vize Anke Rüdinger Vorwürfe des BPAV zurückgewiesen, wonach DAV und GKV-SV eine Lösung verschleppt hätten. Nur durch die Beharrlichkeit des DAV hätten die verblisternden Apotheken die eine retaxsichere Möglichkeit zur Chargenübermittlung bekommen, so Rüdinger. Der BPAV hingegen sei an keinem der Gespräche mit dem BMG beteiligt gewesen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.