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Vorerst Einigung in NRW

Frieden bei E-Rezept und Entlassrezepten

Spätestens seit das E-Rezept sowie neue Vorgaben bei Entlassrezepten Pflicht sind, klebt daran ein Retax-Warnschild für Apotheken. Nun gibt es in NRW für beide Fälle eine Friedenspflicht, zumindest bis Ende März.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 31.01.2024  16:00 Uhr

Formfehler auf E- sowie auf Entlassrezepten bergen Retaxgefahren, was viele Apotheken zu Jahresbeginn leidvoll erfahren mussten, als auf den digitalen Verordnungen etwa die konkrete Berufsbezeichnung des/der Ausstellenden fehlte. Auch andere Formfehler sorgen für Ärger. Um in solchen Fällen nicht von Retaxwellen erfasst zu werden, forderte der Deutsche Apothekerverband (DAV) bereits von den Krankenkassen eine Retaxfreiheit bei E-Rezepten bis zum Jahresende.

Angesprochen ist auch die Politik. So möchte die ABDA vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein »Retax-Machtwort« hören, zudem appellierten der Apothekerverband (AVNR) sowie die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) an Bundestagsabgeordnete aus NRW, wegen der Startprobleme beim E-Rezept Übergangsfristen für die Apotheken durchzusetzen.

In NRW ist man nun einen Schritt weiter. Wie der AVNR heute in einem Sonderrundschreiben mitteilte, haben sich die Apotheken und die Primärkrankenkassen dort auf eine Friedenspflicht beim E-Rezept geeinigt. Zudem gibt es demnach auch eine Einigung zum Entlassmanagement. Beides soll zunächst bis zum 31. März 2024 gelten.

Retaxfallen durch widersprüchliche Vorgaben

Bei E-Rezepten soll es demnach keine Retaxationen wegen Formfehlern geben, sofern diese weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wesentlich tangieren. Andersherum werden laut dem Schreiben die Apotheken den Kassen entgegenkommen, wenn diese Datenkorrekturen für die Weiterverarbeitung benötigten. Die Vertragspartner würden sich zeitnah über eine Verlängerung der Regelung abstimmen, heißt es.

Frieden soll zudem beim Umgang mit Entlassrezepten herrschen. Retaxfallen lauern dort, seit die im vergangenen Sommer geänderten Vorgaben für das Entlassmanagement am Jahresanfang scharfgestellt wurden. Sie sehen nämlich für die Vertragspartner unterschiedliche Regeln vor. Über die verschiedenen Regelwerke und wie sie zusammenhängen, hat die PZ berichtet

So kann es seitdem sein, dass Apotheken Entlassrezepte bekommen, die wegen der widersprüchlichen Regeln aus Sicht der Verordnenden korrekt sind, aus Sicht der Apotheken aber nicht – ein Dilemma, das Formfehler und damit Retaxfallen geradezu heraufbeschwört. Aus Not rief der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Apotheken bereits dazu auf, Entlassrezepte mit unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte zu behandeln. »Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern«, so DAV-Chef Hans-Peter Hubmann im vorigen Sommer.

Bis zum 31. März 2024 soll es laut dem Rundschreiben nun einvernehmlich zugehen. Apotheken und Primärkassen seien übereingekommen, dass Beanstandungen aufgrund differierender Angaben unzulässig seien:

Die Änderungen im Entlassmanagement besagen, dass Krankenhäuser seit Jahresbeginn anstelle der versorgungsspezifischen Betriebsstättennummer (BSNR) das Standortkennzeichen des Krankenhauses eintragen (»77«) müssen, Reha-Einrichtungen hingegen verwenden weiterhin die BSNR in der Codierleiste. Die Friedenspflicht soll diese Gemengelage für Apotheken entschärfen.

Falls sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht vorher einigen, gilt diese Regelung bis zum 31. März 2024. Die Gespräche mit dem GKV-SV würden fortgesetzt, hatte DAV-Chef Hubmann vor Kurzem zur PZ gesagt. Es hätten sich für die Ausstellung und Abrechnung von Entlassrezepten aber in letzter Zeit keine neuen Entscheidungen ergeben. Er adressierte an die Krankenhäuser, die Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten umzusetzen, die sie selbst mit den Krankenkassen und Kassenärzten verhandelt hätten.

Erste Kassen hatte bereits Mitte Januar von sich aus auf Retaxationen wegen Formfehlern bei E-Rezepten verzichtet. Nach der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Nordost will auch die AOK Baden-Württemberg bei Formfehlern auf E-Rezepten auf Beanstandungen verzichten. Das sicherte sie dem Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg für 2024 zu.

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