Anlass des Verfahrens war eine Entscheidung des Saarlandes aus dem Jahr 2006. Damals war dem Versender Doc Morris der Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt worden. Die Begründung: Die deutschen Vorschriften, nach denen nur ein Apotheker eine Apotheke betreiben und besitzen darf, seien europarechtswidrig. Vier Apotheker, die Apothekerkammer des Saarlands und der Deutsche Apothekerverband (DAV) gingen dagegen vor – mit dem Ergebnis, dass das höchste europäische Gericht die deutsche Rechtsprechung, ähnlich wie nun im Fall der Kanzleien, bestätigte.