Freie Berufe fordern Aktivrente auch für Selbstständige |
| Melanie Höhn |
| 05.11.2025 14:30 Uhr |
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. / © Imago Images/Westend61
Am 15. Oktober 2025 hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Zum 1. Januar 2026 soll das Gesetz schon in Kraft treten.
»Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig. Laut Koalitionsvertrag und anschließendem Koalitionsbeschluss soll die Umsetzung zum 1. Januar 2026 erfolgen. Hierfür muss das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden«, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger.
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. »Nur Beschäftigung und Produktivitätswachstum schaffen Fortschritt und erhalten Wohlstand. Angesichts der gegebenen demographischen Entwicklung sind steuerliche Maßnahmen zur steuerlichen Förderung freiwilliger Arbeit auch im Rentenalter geboten«, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Der Bruttoarbeitslohn wird für steuerliche Zwecke monatlich um 2.000 Euro gekürzt, nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern.
Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF), das federführend für das Gesetz ist, werden Rentnerinnen und Rentner damit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente soll jedoch die Sozialversicherungspflicht nicht wegfallen, sie soll allerdings vom sogenannten Progressionsvorbehalt ausgenommen werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte hierzu: »Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie können ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken. Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert deshalb künftig von der Aktivrente. Das stärkt den Arbeitsmarkt, das stärkt die Wirtschaft und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen.«
Für Selbständige greift das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht. Die ABDA informierte in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen, dass der Bundesverband der Freien Berufe und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungswerke das Gesetzgebungsverfahren aktiv mit dem Kernanliegen begleiten, »auch selbständige Freiberufler in den Kreis der Begünstigten aufzunehmen«.
Ziele des Gesetzes sind laut ABDA die bessere Nutzung des Erwerbspotentials älterer Menschen zur Entschärfung drohender Fachkräfteengpässe, die Erhöhung der Erwerbsquote sowie mehr geleistete Sozialversicherungsbeiträge.