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Neues Gutachten

Freie Apothekerschaft will Rx-Versandverbot 

Ein von der Freien Apothekerschaft (FA) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Fazit, dass ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel rechtlich zulässig wäre. Die FA sieht jetzt die Politik in der Pflicht. 
PZ
10.03.2025  16:22 Uhr

Die Rechtsanwälte Fiete Kalscheuer und Nicolas Harding von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein haben für die Freie Apothekerschaft eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage verfasst, ob ein RX-Versandhandelsverbot europa- und verfassungsrechtlich zulässig ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass sich ein RX-Versandhandelsverbot rechtfertigen lässt.

Dazu erklärte Fiete Kalscheuer in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung: »Den EU-Mitgliedsstaaten kommt im Bereich des Gesundheitsschutzes ein Beurteilungsspielraum zu. Zur Rechtfertigung eines RX-Versandhandelsverbots genügt daher grundsätzlich eine auf Grund konkreter Tatsachen bestehende und objektiv belegte abstrakte Gefahr für die hinreichend sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland. Im Weiteren muss das RX-Versandhandelsverbot insbesondere erforderlich sein, das heißt es darf keine mildere Maßnahme mit in etwa gleicher Wirksamkeit vorhanden sein.«

Diese Voraussetzungen für eine Rechtfertigung eines RX-Versandhandelsverbots sind Kalscheuer und Harding zufolge gegeben.

E-Rezept ändert alles 

Das Apothekenwesen befindet sich laut der Freien Apothekerschaft aufgrund der Digitalisierung derzeit in einer disruptiven Phase. Die starken Veränderungen auf dem Apothekenmarkt ergeben sich demnach aus der Einführung des E-Rezepts und dem damit verbundenen Card-Link-Verfahren. Hinzu kämen die »massiven und zugleich rechtswidrigen« Werbekampagne von Doc Morris und der Shop-Apotheke. Die Apothekenwirtschaft erlebe dadurch die schnellste Verschiebung von Marktanteilen in ihrer Geschichte.

Auch Nicolas Harding hebt die Bedeutung des E-Rezepts hervor: »Seit dem 01. Januar 2024 ist in Deutschland bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenkassen die Nutzung des E-Rezepts obligatorisch, sodass Kunden/Versicherte entsprechende Verschreibungen direkt bei niederländischen Versandhändlern einreichen können. Dies beseitigt das bis dahin bestehende Marktzugangshindernis, sodass EU-Versandhändler nunmehr in unmittelbarer Konkurrenz mit Präsenzapotheken direkt am Markt teilnehmen können.«

Die Preisbindung – an die sich die niederländischen Versandhändler aber laut der Freien Apothekerschaft ohnehin nicht halten – stelle zwar eine mildere Maßnahme dar, sie sei aber nicht so wirksam wie ein RX-Versandhandelsverbot. Die Erforderlichkeit des RX-Versandhandelsverbots ist damit nach Einschätzung der Anwälte zu bejahen.

Daniela Hänel, erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, sieht jetzt die Politik in der Pflicht: »Die neue Regierung muss die Gelegenheit beim Schopfe packen und den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten verbieten. Jetzt oder nie! Noch gibt es Präsenzapotheken in Deutschland, die für eine hinreichend sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland sorgen können. Wenn die neue Regierung nicht schnell eingreift, lässt sich das Apothekensterben in Deutschland nicht aufhalten.«

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