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Eilantrag gegen »Länderliste« gescheitert
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Freie Apothekerschaft hofft auf Hauptverfahren 

Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster den Eilantrag der Freien Apothekerschaft um eine Aktualisierung der Länderliste ablehnte, gibt sich diese nicht geschlagen. Es besteht die Hoffnung, dass die Chancen im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln besser stehen. 
AutorKontaktPZ
Datum 10.04.2026  12:30 Uhr

Im Rechtsstreit gegen den Bund zur Streichung der Niederlande von der »Länderliste« nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Beschwerde der Freien Apothekerschaft zur Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.

Das Abwarten bis zur Entscheidung im Hauptverfahren stufte das Gericht als zumutbar ein – »eine Einschätzung, die angesichts des täglichen Apothekensterbens und der aggressiven Rabattpraktiken niederländischer Versender unsererseits nicht geteilt wird«, kritisiert der Vorstand der Freien Apothekerschaft in einer Pressemitteilung.

Durch die Eilbedürftigkeit hoffte der Verein auf »einstweiligen Rechtsschutz«, also ein unmittelbares Eingreifen durch den Staat. Die Voraussetzungen dafür sah das Gericht allerdings nicht für gegeben: Das OVG sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen der »Länderliste« und den Auswirkungen der Rabattaktionen auf den Markt. 

Kampfansage der Freien Apothekerschaft 

Das Ende des Eilverfahrens markiert für den Verein nicht das Ende des Rechtsstreits. Die Freie Apothekerschaft hofft auf Erfolg  vor dem Verwaltungsgericht Köln, wo das Hauptsacheverfahren läuft. Auch die Option eines verfassungsgerichtlichen Schutzes gegen den Beschluss des OVG Münster prüfe man aktuell.

»Wir lassen nicht locker. Das Ziel bleibt die Streichung der Niederlande von der Länderliste, um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutschen Apotheken wiederherzustellen«, sagt der Vorstand. 

 

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