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Rabattaktionen
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Freie Apothekerschaft fordert BAS zum Handeln gegen Versender auf

Viele Versender haben ihre Rabattaktionen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung verstärkt. Die Freie Apothekerschaft (FA) fordert ein Einschreiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS): Rechtswidrige Rabattaktionen von Arzneimittelversendern gefährdeten Apotheken und Arzneimittelsicherheit.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 25.08.2025  14:30 Uhr

Die Freie Apothekerschaft (FA) fordert vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Rabatt- und Bonusaktionen von Arzneimittelversendern wie Shop Apotheke oder Doc Morris. Die Rabattaktionen verstießen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, weshalb Vor-Ort-Apothekerinnen und Apotheker einen »Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten« hätten, heißt es im Aufforderungsschriftsatz der Rechtsanwälte Fiete Kalscheuer und Nicolas Harding von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein. 

Dass solche Rabattaktionen gesetzeswidrig seien, sei vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bereits bestätigt worden. Problematisch sei das Verhalten der Kassen. »Die Krankenkassen nehmen trotz der bekannten und gerichtlich festgestellten Verstöße gegen geltendes Recht Abrechnungen mit den in Rede stehenden Versandapotheken (Shop Apotheke, Doc Morris, etc.) vor«, heißt es von der FA. Damit ignorierten sie die Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches. 

Preisbindung muss für alle gelten 

Die Preisbindung sei eingeführt worden, um eine verlässliche und gleichwertige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln sicherzustellen. Zusätzlich sorge sie für faire Bedingungen im Wettbewerb und trage dazu bei, die wohnortnahen Apotheken als Säule der Arzneimittelversorgung zu erhalten. »Das BAS hat also nicht nur das Recht, sondern auch die ausdrückliche Aufgabe, bei Rechtsverstößen der Krankenkassen konsequent und mit Nachdruck für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu sorgen«.

»Wenn ausländische Versender ungestraft weiter Rechtsbrüche begehen dürfen, während Vor-Ort-Apotheken sich an die Regeln halten müssen, gefährdet das nicht nur die Existenz vieler Apotheken, sondern am Ende auch die Sicherheit und Versorgung der Patientinnen und Patienten. Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Aufsichtsbehörden, dass Recht und Fairness gelten«, positioniert sich die FA-Vorsitzende Daniela Hänel, Vorsitzende.

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