Frauenärzte begrüßen Beibehaltung der Rezeptpflicht |
Daniela Hüttemann |
24.01.2024 16:30 Uhr |
Offen lässt der Verband die Frage, was mit den Frauen ist, die keine hormonelle Verhütung nutzen und nicht durch den Bedarf für ein Rezept gezwungen sind, regelmäßig beim Gynäkologen vorbeizuschauen.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) betonte auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung, ein niedrigschwelliger Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln in der Apotheke könne ein bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung der patientenorientierten Versorgung sein. Zudem trügen OTC-Switches dazu bei, das deutsche Gesundheitssystem inmitten des demografischen Wandels und des Ärztemangels insbesondere in ländlichen Gebieten zu entlasten.
Der BAH merkte zudem an, dass anders als der deutsche Sachverständigenausschuss, der einstimmig gegen den OTC-Switch votierte, die zuständigen Expertengremien der US-amerikanischen und der britischer Zulassungsbehörden zum Teil einstimmig für die Freistellung von Gestagen-haltigen Verhütungsmitteln wie der Minipille von der Verschreibungspflicht votiert hatten.
Auf Nachfrage der PZ gab Hana- und Opill-Hersteller Perrigo folgendes Statement ab: »Wir erkennen die Entscheidung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht über unseren Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Desogestrel 75 µg in Deutschland an. Perrigo ist der festen Überzeugung, dass Gestagen-Monopräparate sicher und wirksam sind und dass Empfängnisverhütung für Frauen weithin und leicht zugänglich sein sollte, damit sie die für ihre individuellen Bedürfnisse und ihren Lebensstil geeignete Wahl treffen können. Wir freuen uns auf weitere Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bezüglich der konkreten Einzelheiten der Entscheidung der Mitglieder des Sachverständigen-Ausschusses, und wir werden dann die nächsten Schritte festlegen.«