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Organspende 

Fraktionsübergreifende Initiative will Neuregelung  

Organspenden können Leben retten – und viele finden sie allgemein auch gut. Eine konkrete Entscheidung dafür oder dagegen schieben sie dann aber häufig auf. Kommt doch noch eine große Neuregelung? Eine fraktionsübergreifende Initiative des Bundestags plant einen neuen Vorstoß. 
dpa
21.06.2024  10:52 Uhr

Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland kommt ein neuer Anlauf im Bundestag für eine grundlegende Reform der Spenderegeln in Sicht. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will an diesem Montag einen Antrag für die »Einführung einer Widerspruchsregelung« vorstellen, wie aus der Ankündigung des Termins von Donnerstag hervorgeht. Dies zielt darauf ab, dass zunächst alle als Spender gelten – außer, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 in einer Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag gescheitert.

Die neue Initiative vorstellen wollen die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke). Kürzlich hatte bereits Nordrhein-Westfalen mit mehreren weiteren Ländern einen Vorstoß in diese Richtung gemacht, über den derzeit im Bundesrat beraten wird. Hintergrund ist, dass es weiterhin zu wenig Organspenden gibt. Rund 8400 Menschen stehen deswegen auf Wartelisten.

Lange Diskussion um Widerspruchslösung

Für einen grundlegenden Wechsel zu einer Widerspruchslösung hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehrfach ausgesprochen. Die Zahl der Organspender bleibe hinter dem zurück, was benötigt werde, argumentierte der SPD-Politiker. Er machte deutlich, dass man ohne die Widerspruchslösung das Problem nicht lösen könne. Als Abgeordneter hatten sich Lauterbach 2020 wie auch der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür starkgemacht.

In der Abstimmung im Bundestag setzte sich damals aber ein Antrag durch, der das Zustimmungsprinzip bestätigte. Er zielte stattdessen auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur grundsätzlichen Spendebereitschaft. Ein zentrales Online-Register dafür startete jedoch erst mit zwei Jahren Verspätung im März. Verzögerungen gab es unter anderem wegen der Corona-Krise.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, anstatt das erst vor vier Jahren reformierte Transplantationsrecht umzusetzen, solle jetzt die Widerspruchsregelung wieder der große Wurf sein. Auch in den Vorzeigeländern Europas sei damit allein nichts besser geworden, sagte Vorstand Eugen Brysch. Erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen hätten die Wende gebracht. Dazu gehörten finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das Abläufe effizienter mache, und die Schulung von Koordinatoren, um mit Angehörigen zu sprechen.

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