»Fragebogen-Verordnungen sind gefährlich« |
ABDA-Präsident Thomas Preis warnt vor Fragebogen-Verordnungen. / © AVNR/Alois Müller
Das Landgericht München I hat einem Online-Versandhändler die Werbung für sogenannte Abnehmspritzen verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte zuvor gegen den in den Niederlanden ansässigen Versender den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, weil das Unternehmen den Patientinnen und Patienten die Arzneimittel nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ohne persönlichen Arztkontakt zugeschickt hatte.
ABDA-Präsident Thomas Preis lobt die Entscheidung des Gerichts in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung: »Die einstweilige Verfügung des Landgerichtes München ist ein klarer Sieg für die Patientensicherheit in Deutschland! Sie stellt klar, dass Werbung für Inkretin-Mimetika, also die sogenannten Abnehmspritzen, illegal ist, wenn zur Erlangung einer Verschreibung lediglich ein Onlinefragebogen ausgefüllt werden muss«, so Preis.
Jedes Arzneimittel habe Neben- und Wechselwirkungen. »Gerade weil Arzneimittel besonders beratungsbedürftige Produkte sind, dürfen sie nur in der Apotheke angeboten werden. Bei Arzneimitteln, die der Verschreibungspflicht unterliegen, gibt es besonders hohe Sicherheitsschranken. Diese Sicherheitsschranken wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um die Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsrisiken zu schützen, die bei einer unkontrollierten Einnahme von Arzneimitteln zweifelsfrei entstehen können«, erklärt der ABDA-Präsident.
Das Ausfüllen eines Fragebogens sei dagegen nur eine »simulierte Fernbehandlung« entgegen der allgemein anerkannten fachlichen Standards. Das Gericht halte es aus gutem Grund für unzulässig, die angemessenen Sicherheitsschranken zu umgehen. »Wünschenswert wäre es nun, wenn diese Entscheidung für die Patientensicherheit auch im Hauptverfahren bestätigt wird.«, sagt Thomas Preis.
Abnehmspritzen sind nicht die einzigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die man nach dem Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet bestellen kann. Aktuell bieten mehrere Plattformen auf diese Weise medizinisches Cannabis auf Privatrezept an. Die Apothekerkammer Nordrhein hat daher schon mehrere Plattformen abgemahnt. Außerdem läuft aktuell ein Zivilverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen eine der Plattformen. Ein Urteil wird für den 11. März erwartet.