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Mecklenburg-Vorpommern

Fortbildungspflicht wirkt

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hat als erste Kammer bundesweit eine Fortbildungspflicht eingeführt. Bei der ihrer Versammlung am Mittwoch in Schwerin zogen die Delegierten ein erstes Fazit – auch über den für sie enttäuschenden Auftritt von Jens Spahn beim Deutschen Apothekertag in München.
Daniela Hüttemann
22.11.2018  13:46 Uhr

Bei der letzten Kammerversammlung im Juli 2018 hatten die Delegierten mit überwiegender Mehrheit beschlossen, dass jedes Mitglied ab sofort pro Jahr 16 Fortbildungspunkte sammeln muss. »Ich bin zwar kein Freund von Zwangsmaßnahmen, aber es macht deutlich, was wir als Kammer und auch die Gesellschaft von uns Apothekern erwarten«, machte Kammerpräsident Dr. Georg Engel deutlich. So viel Interesse für den eigenen Beruf und die neueren Entwicklungen sollte selbstverständlich sein.

Die Delegierten stimmten dem zu. »Wir können stolz sein, dass wir die erste Kammer sind, die sich das getraut hat«, meinte Tim Langenbuch. Es sei blamabel, wenn Kollegen es zeitlich nicht schafften – zumal das Angebot an Online-Fortbildungen ständig wächst. Auch die Kammer selbst habe aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage zusätzliche Webinare eingerichtet, berichtete der stellvertretende Geschäftsführer Christian Gillot, der für den Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung zuständig ist. Die Präsenzveranstaltungen wie beim Apothekertag Anfang November in Binz seien zwar ausgebucht gewesen, aber die Wartelisten seien kurz und eine kurzfristige Organisation von mehr Veranstaltungen habe sich schwierig gestaltet.

Die Delegierten waren sich einig, dass die Pflichtfortbildung die richtige Entscheidung war. Beschwerden habe es nur vereinzelt gegeben, für die meisten sei die Fortbildung »unser täglich Brot«, meinte Susanne Paschka. Mehr Kritik gab es aufgrund der relativ kurzen Umsetzungsfrist. Auch die Apotheker in Industrie oder an Universitäten fühlten sich nicht richtig mitgenommen, gab Dr. Karen Saljé zu bedenken, da Selbststudium, eigene Referententätigkeit oder nicht akkreditierte Veranstaltungen nicht zählten.

Gillot erklärte jedoch, dass auch solche Veranstaltungen angerechnet werden können, wenn der Anbieter pharmazeutisch-medizinischen Sachverstand habe, das Thema pharmazeutisch-medizinisch oder mit dem Apothekenablauf zu tun hat und es sich nicht in erster Linie um Werbung handle, wie bei den Veranstaltungen vieler Pharmaunternehmen. Gillot betonte zudem, dass die Kammer an der Pflichtfortbildung nicht verdienen würde, etwa durch Teilnahme- oder Akkreditierungsgebühren.

Diskutiert wurde auch über den Auftritt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim Deutschen Apothekertag im Oktober in München. »Der Minister hat seine Unlust, ein Rx-Versandverbot umzusetzen, deutlich artikuliert«, so Kammerpräsident Engel. Es sei jedoch weiterhin unerlässlich, dass die Gleichpreisigkeit zwischen den Vorortapotheken und den ausländischen Versandhändlern wieder hergestellt wird. »Das ist der Königsweg und dieses Ziel sollten wir auch weiter verfolgen«, meint Engel. Rechtlich sei dies möglich, doch die Zuversicht bei den Apothekern schwindet mehr und mehr.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen nun regulär die Neuwahlen der Kammerversammlung an. Präsident Engel freute sich, dass die Mitglieder in diesem Jahr eine »echte« Wahl haben, da erstmals deutlich mehr Apotheker als Delegierte kandidieren für die künftig 36 Plätze, darunter auch viele junge Kollegen und Kolleginnen.

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