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Blüten aus der Apotheke

»Forschungsklausel« für Cannabis-Abgabe

Online-Plattformen für Cannabis sollen ebenso verboten werden wie der Versand der Blüten. Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird seitdem heiß diskutiert – vor allem die Frage, was nach der Gesetzesverschärfung passiert.
Alexander Müller
21.07.2025  16:00 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war nie ein Fan der Liberalisierung bei Cannabis. Nun will sie im ersten Schritt zumindest abstellen, dass sich Konsumenten mit einfachen Online-Fragebögen ein Rezept klicken können. Diese Form der Schmalspur-Telemedizin soll verboten werden, ebenso der Versandhandel mit Blüten.

Dass die Apotheken und Praxen bei dem Thema mehr in die Pflicht genommen werden sollen, wird beim Verband der Cannabis Versorgenden Apotheken (VCA) durchaus begrüßt. Im Podcast PZ Nachgefragt hatte die Geschäftsführerin Christiane Neubaur auch die Diskussion um einen möglichen OTC-Switch aufgegriffen – eine Forderung, die auch immer wieder aus der Politik kommt.

Als »normales« OTC lassen sich Cannabisblüten allerdings nicht vertreiben, denn Individualrezepturen sind etwas anderes als Fertigarzneimittel mit klarem Indikationsbereich und Beipackzettel. In seiner schriftlichen Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren wird der VCA darauf dezidierter eingehen und eine »OTC-artige Abgabe von Cannabisblüten« vorschlagen, kündigte Neubauer gegenüber der PZ an.

Versandverbot wird hinterfragt

Konkret soll die sogenannte »Forschungsklausel« genutzt werden, die im Dezember noch vom »alten« Landwirtschaftsministerium (BMEL) eingebracht wurde. »Hier sollte die Abgabe der Cannabisblüte in der Apotheke innerhalb der Forschungsklausel erfolgen mit Datensammlung und Evaluierung nach einem festzusetzenden Zeitraum«, so Neubaur. Modellprojekte, wie sie etwa in der Schweiz schon liefen, sollten das Ziel sein.

Das im Referentenentwurf geplante Versandverbot geht aus Sicht des VCA dagegen zu weit. Der Verband befürchtet Versorgungslücken, weil viele Apotheken gar keine Blüten anbieten. Zwar besteht auch bei Cannabis-Rezepten Kontrahierungszwang, doch in der Praxis sehe es anders aus, so Neubaur. Es gebe bei Cannabis Spezialversorger, genau wie in der Onkologie und in anderen Bereichen.

Das Geschäft sei auch so kostenintensiv, dass es sich erst ab einer bestimmten Rezeptanzahl lohne, betont Neubaur. 2500 bis 3000 Apotheken bieten nach Schätzungen des VCA derzeit Cannabisversorgung an. Der Versand müsse daher nicht eingeschränkt werden, wenn die Herkunft der Rezepte geregelt ist, so das Argument.

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