Das Bundesgesundheitsministerium will Gendermedizin mit Forschungsförderungen vorantreiben. / © Adobe Stock/Pixel-Shot
Dass sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Frauengesundheit einsetzt, ist kein Geheimnis. Frauengesundheit ist auch ein Anliegen dieser Regierung und Bestandteil des Koalitionsvertrags. Mit einer Forschungsförderung will das BMG den Ungleichheiten in der medizinischen Forschung und Versorgung entgegenwirken. Diese führen dazu, dass Frauen oft schlechtere Gesundheitsergebnisse erzielen. Dies liegt meist daran, dass Frauen bei der Erforschung neuer Therapien und Arzneimittel seltener berücksichtigt werden als Männer. So können Symptome bei Frauen übersehen oder fehlinterpretiert werden, was zu einer Fehlversorgung führen kann.
»Das Thema Frauengesundheit braucht mehr Aufmerksamkeit, mehr Verständnis und mehr Wissen. Frauen haben andere Beschwerden, Symptome und Belastungen als Männer. Genau diese Unterschiede sollen sich in der Gesundheitsversorgung besser abbilden«, sagt Nina Warken in einem Statement des BMG. Die Förderung von konkreten Forschungsvorhaben durch das BMG leiste einen wichtigen Beitrag dazu. »Ich verspreche mir von den Ergebnissen konkrete Verbesserungen für betroffene Frauen«, so die Gesundheitsministerin.
Das Gesundheitsministerium hat zwei Förderrichtlinien für die Förderung bekanntgegeben.
Mit der ersten Förderrichtlinie sollen Projekte gefördert werden, die sich mit der patientinnenzentrierten Versorgung von Frauen befassen. Ziel sei es, wissenschaftliche Evidenz zu gewinnen für eine Verbesserung der Versorgung von Frauen in Deutschland.
Mit der zweiten Förderrichtlinie sollen gezielt Nachwuchsgruppen an (Fach-) Hochschulen sowie außeruniversitären Einrichtungen im Themenfeld Frauengesundheit aufgebaut werden. Auch das Entstehen institutioneller Kapazitäten in der Versorgungsforschung sollen angestoßen werden.
Das Ministerium teilt in seiner Pressemitteilung mit, dass folgende Themen von einer Förderung ausgeschlossen sind: klinische Studien gemäß Arzneimittelgesetz (AMG), klinische Studien gemäß Medizinproduktegesetz (MPG), Evaluierung der Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), vergleichende Untersuchungen neuer Versorgungsansätze gegenüber dem Versorgungsstandard, tierexperimentelle Arbeiten, Ernährungsstudien, Forschung zu Nahrungsergänzungsmitteln, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Entwicklung von medizinischen Leitlinien. Auch Long Covid/Post Covid und ME/CFS sind ausgeschlossen, da sie in gesonderten Förderrichtlinien behandelt werden.
Beide Förderrichtlinien haben laut dem Ministerium ein Volumen von je bis zu fünf Millionen Euro. Die Projekte sollen spätestens zum 1. Januar 2027 starten und können jeweils bis zu drei Jahre beziehungsweise für die Nachwuchsgruppen bis zu fünf Jahre dauern.