Flexiblere Öffnungszeiten kaum nachgefragt |
In Sachsen-Anhalt machen mit bislang nur wenige Apotheken von der Möglichkeit der flexiblen Öffnungszeiten. / Foto: Imago/Kraehn
Seit Anfang August sind Abweichungen von der bisherigen Pflichtöffnungszeit von 9.00 bis 18.00 Uhr samt Mittagspause möglich. Die Apotheken müssen nun montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr mindestens sechs Stunden dienstbereit sein. Mittwochs und samstags müssen sie zwischen 8.00 und 14.00 Uhr mindestens an drei zusammenhängenden Stunden öffnen. An Notdienstbereitschaften ändert sich nichts.
Mit der Flexibilisierung sollen die Apotheken ihre Öffnungszeiten dem tatsächlichen Bedarf anpassen können und das knapper werdende Fachpersonal gezielter einsetzen. Drohenden Betriebsaufgaben soll entgegengewirkt werden.
Auch andere Kammern haben den Mitgliedern mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Öffnungszeiten gegeben. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Westfalen-Lippe wurden bereits die Regelungen bereits flexibilisiert.