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Neue Allgemeinverfügung
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Flexiblere Öffnungszeiten auch für Niedersachsens Apotheken

Wie auch schon in anderen Bundesländern dürfen in Kürze auch in Niedersachsen die Apotheken ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten als bisher. Das beschloss am Mittwochnachmittag die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 23.11.2023  10:15 Uhr

In vielen Bundesländern haben die Apothekerkammern in den vergangenen Monaten bereits die Regelungen für die Pflicht-Öffnungszeiten der Apotheken gelockert, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen oder erst vergangene Woche in Schleswig-Holstein.

Jetzt folgt auch Niedersachsen. Am Mittwoch verabschiedete die Kammerversammlung eine neue Allgemeinverfügung, die in Kürze veröffentlicht werden und damit in Kraft treten soll. Denn immer mehr Apotheken haben eine solche Personalnot, dass sie die Öffnungszeiten kürzen müssen. Die Kammer hatte zuletzt zahlreiche Anfragen erhalten, in denen Inhaber den Wunsch äußerten, dafür mehr Spielräume zu bekommen. Dem kam die Delegiertenversammlung nun nach.

Laut der neuen Allgemeinverfügung müssen alle Apotheken in Niedersachsen mindestens dreißig Stunden pro Woche geöffnet sein. Dabei gilt:

  • montags, dienstags, donnerstags und freitags mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 18.30 Uhr
  • mittwochs und samstags mindestens drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr
  • am 24. und 31. Dezember jeweils mindestens drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr

Damit ist es beispielsweise möglich, angepasst an die Öffnungszeiten der Arztpraxen, mittwochs und freitags nachmittags geschlossen zu bleiben. Es gibt eine Anzeigepflicht für Apotheken, die nach dieser neuen Allgemeinverfügung ihre Öffnungszeiten nicht nur vorübergehend ändern. Im Flächenland Niedersachsen gibt es derzeit noch rund 1725 Apotheken.

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