Flexiblere Öffnungszeiten auch für Niedersachsens Apotheken |
Daniela Hüttemann |
23.11.2023 10:15 Uhr |
Niedersachsens Apotheken müssen demnächst nur noch 30 Stunden in der Woche geöffnet sein. / Foto: Imago/imagebroker
In vielen Bundesländern haben die Apothekerkammern in den vergangenen Monaten bereits die Regelungen für die Pflicht-Öffnungszeiten der Apotheken gelockert, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen oder erst vergangene Woche in Schleswig-Holstein.
Jetzt folgt auch Niedersachsen. Am Mittwoch verabschiedete die Kammerversammlung eine neue Allgemeinverfügung, die in Kürze veröffentlicht werden und damit in Kraft treten soll. Denn immer mehr Apotheken haben eine solche Personalnot, dass sie die Öffnungszeiten kürzen müssen. Die Kammer hatte zuletzt zahlreiche Anfragen erhalten, in denen Inhaber den Wunsch äußerten, dafür mehr Spielräume zu bekommen. Dem kam die Delegiertenversammlung nun nach.
Laut der neuen Allgemeinverfügung müssen alle Apotheken in Niedersachsen mindestens dreißig Stunden pro Woche geöffnet sein. Dabei gilt:
Damit ist es beispielsweise möglich, angepasst an die Öffnungszeiten der Arztpraxen, mittwochs und freitags nachmittags geschlossen zu bleiben. Es gibt eine Anzeigepflicht für Apotheken, die nach dieser neuen Allgemeinverfügung ihre Öffnungszeiten nicht nur vorübergehend ändern. Im Flächenland Niedersachsen gibt es derzeit noch rund 1725 Apotheken.