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Neue Allgemeinverfügung

Flexiblere Öffnungsmöglichkeiten für Apotheken in NRW

Die zuständigen Gremien der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben neue Regeln zur Befreiung von der ständigen Dienstbereitschaft beschlossen. Das ermöglicht den Apotheken in Zeiten von Personalmangel flexiblere und kürzere Öffnungszeiten.
PZ
21.06.2023  11:30 Uhr

Um Apotheken flexiblere Öffnungszeiten zu ermöglichen, haben der Vorstand der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein eine geänderte Allgemeinverfügung zur Regelung der Dienstbereitschaft beschlossen. Das zuständige NRW-Gesundheitsministerium war einverstanden. Laut Kammern gilt die neue Regelung in Nordrhein bereits ab Donnerstag, 22. Juni, und in Westfalen-Lippe ab Freitag, 23. Juni.

Die Kammern informieren: »Künftig gilt von montags bis freitags an vier Tagen pro Woche eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden zwischen 8 Uhr und 20 Uhr und an einem weiteren Tag mindestens drei Stunden. Genauen Uhrzeiten sind nicht mehr vorgeschrieben. Es kann grundsätzlich frei gewählt werden, wann die Apotheke in diesem Zeitraum geöffnet wird. An Samstagen besteht keine Pflicht zur Öffnung.«

Laut Kammern ändert sich nichts an der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung durch die 24-stündig geöffneten Notdienstapotheken. Tagsüber können die Apotheken nun aber stärker auf die ortsüblichen Gegegenheiten (wie Mittagspausen) eingehen und ihr Personal effizienter einsetzen. Gerade im ländlichen Raum werde die Versorgung auf diese Weise deutlich erleichtert.

»Wir kennen Fälle, in denen es Inhaberinnen und Inhabern nicht möglich war, ihre Apotheke mit Bus und Bahn pünktlich zu erreichen. Bevor eine solche Apotheke schließen muss und die Versorgung leidet, schafft die neue Regelung deutlich mehr Handlungsfreiheit und verbessert so die Versorgung«, berichten Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. »Dies ist ein guter Schritt für die Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken, aber auch eine sehr gute Entscheidung für die Menschen in NRW.«

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