Flexible Lösungen für Apotheken-Anbindung gewünscht |
Daniela Hüttemann |
15.05.2024 10:30 Uhr |
Den Apotheken sollten regionale Lösungen für die Einbindung in die Notfallversorgung ermöglicht werden. / Foto: Imago/Hanno Bode
Aufgrund der überstrapazierten Notaufnahmen ist eine Reform der Notfallversorgung geplant. Im Januar hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sein Eckpunktepapier dazu präsentiert. Noch liegt der Referentenentwurf nicht vor.
Lauterbach plant bundesweit sogenannte integrierte Notfallzentren (INZ), die die Patienten außerhalb der üblichen Praxiszeiten bis 21:00 Uhr behandeln und wo auch kurzfristig benötigte Arzneimittel abgegeben werden können. Hierzu sollen sie mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen können. »Das erspart den Patienten unnötige Wege und verhindert lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen«, sagte Lauterbach im Januar bei der Vorstellung der Eckpunkte.
Die Bundesapothekerkammer hat sich bei ihrer Mitgliederversammlung am Dienstag in Bremen dafür ausgesprochen, dass beim Abschluss solcher Versorgungsverträge die jeweiligen Apothekerkammern eingebunden werden. So soll gewährleistet werden, dass die lokalen Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden, inklusive der Notdienstplanung, und sachgerechte Lösungen gefunden werden.
Denn während es in Großstädten mitunter Apotheken in unmittelbarer Nähe großer Kliniken gibt, die gegebenenfalls sogar die Öffnungszeiten der Notfallzentren abdecken, können die Wege auf dem Land lang werden. Die Apothekerkammern waren sich einig, dass es flexible, regionale Lösungsmöglichkeiten geben sollte, die Arzneimittelversorgung für die Notfallzentren zu organisieren.
Das Thema auf die Tagesordnung hatte der Hamburger Kammerpräsident Holger Gnekow gebracht. »Wir sollten zu den Plänen Stellung nehmen«, meinte Gnekow, denn Politik und Bevölkerung hätten die klare Erwartungshaltung, dass die Apotheken aktiv Lösungsvorschläge für eine bessere Arzneimittelversorgung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten einbringen. Die Erwartung der Patienten, unmittelbar im oder am Notfallzentrum versorgt zu werden, sei berechtigt.
Gnekow hatte schon zu seinem Amtsantritt im Januar das Thema auf die Agenda gesetzt. Die Apotheken könnten überlegen, ob der Patient in bestimmten Situationen nicht mehr zur Apotheke im Notdienst kommen muss, sondern ein E-Rezept übermittelt wird und die Arzneimittel zum Beispiel per gesondert honoriertem Botendienst oder Taxi zu ihm.
Diskutiert wurden unter anderem auch Schnittstellen zum Warenlager der diensthabenden Apotheken, auf die Ärzte oder sogar Patienten per App zugreifen können. So müssten die kranken Patienten nicht nachts von Notdienstapotheke zu Notdienstapotheke fahren, wenn diese das verordnete Medikament nicht vorrätig haben. Entsprechende Lösungen gebe es beispielsweise bereits in Österreich und Polen.