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»Verschlechterung der Versorgung«
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FIP warnt vor Apotheken ohne Apotheker

Der Weltapothekerverband FIP kritisiert den Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) scharf und warnt die deutsche Politik eindringlich davor, Apotheken ohne die ständige Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin zu erlauben.
AutorKontaktPZ
Datum 19.06.2024  13:21 Uhr

Wie vergangene Woche in einem Referentenentwurf zum »Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG) bekannt wurde, hält Lauterbach trotz aller Kritik daran fest, dass Apotheken künftig ohne Apotheker geleitet werden dürfen, wenn ein Approbierter per Video zugeschaltet werden kann. Mindestens acht Stunden soll sich die Apothekenleitung aber in der Filiale aufhalten. Und die PTA-Vertretung darf keine Betäubungsmittel (BtM) abgeben. Kritik dazu hagelte es von allen Seiten, nun auch vom Weltapothekerverband FIP (Federation Internationale Pharmaceutique), wie in einem Schreiben von FIP-Präsident Paul Sinclair und FIP-Geschäftsführerin Catherine Duggan an die ABDA deutlich wurde.

Darin wird die deutsche Politik eindringlich davor gewarnt, Apotheken ohne die ständige Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin zu erlauben – dies müsse sorgfältig geprüft werden, da sie sich auf die Patientensicherheit und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung auswirke, so der FIP-Präsident. Zudem fordert der FIP die deutsche Politik auf, bei der Entscheidungsfindung die Patientenversorgung und -sicherheit in den Fokus zu stellen. 

»Erhebliche Verschlechterung der Versorgung«

Es gebe weltweit Beispiele, in denen die Anwesenheit von Apothekern in öffentlichen Apotheken nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, aber diese beschränkten sich auf Länder mit weniger strengen Berufsvorschriften oder unzureichenden Kapazitäten an Apothekern, was in Deutschland nicht der Fall sei, so Sinclair. Das deutsche Apothekengesetz schreibe traditionell vor, dass ein Apotheker Inhaber einer Apotheke sein müsse und dass seine Anwesenheit in der Apotheke eine strenge Überwachung und Qualität der Versorgung gewährleiste.

»Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handelt es sich nicht um normale Handelswaren, sondern um hochwirksame, streng regulierte Präparate, die nur unter strenger, fachlicher Aufsicht eines Apothekers abgegeben werden sollten. Wo immer verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden, muss ein Apotheker anwesend sein«, so der FIP-Präsident.

Weiterhin erklärte Sinclair, dass die Beweislage eindeutig sei: Die Zulassung der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Aufsicht durch einen Apotheker könne zu einer »erheblichen Verschlechterung der Qualität des Apothekenbetriebs und der Standards der Patientenversorgung« führen.

»Es könnte direkt dazu führen, dass Apotheken zu reinen Einzelhandelsgeschäften werden, da die kritische klinische Beurteilung, die Apotheker bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeben, wegfällt«, warnte Sinclair. Dazu gehöre der verantwortungsvolle Umgang mit Medikamenten, das Erkennen von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Lebensmitteln und die Bereitstellung therapeutischer Substitutionen, falls erforderlich.

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