| Cornelia Dölger |
| 10.12.2025 12:20 Uhr |
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht bei den Reformplänen noch Klärungsbedarf. / © Imago/Bernd Elmenthaler
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll auf die Zielgerade – in der letzten Kabinettssitzung in diesem Jahr, am 17. Dezember, sollten die Ministerinnen und Minister die Reformpläne beraten. An dem Termin wurde festgehalten – bislang zumindest. Denn nun soll Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) noch Klärungsbedarf angemeldet haben. Der Minister hat demnach einen sogenannten Leitungsvorbehalt eingelegt, welcher das Gesetz blockieren könnte.
Weil die Pläne neue Vergütungsfragen aufwerfen, schien ein solches Veto schon länger nicht unrealistisch. Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt informierte der Vorsitzende Matthias Arnold am Dienstag über den Schritt des Ministers: Das Ministerium habe einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Die Politik wolle mit einer großen Reform »alles abräumen« und Detaillösungen vermeiden. Gleichzeitig wolle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ausgabensteigerungen vermeiden. Man sei aber zuversichtlich, die Vorbehalte in den nächsten Tagen auszuräumen. Details nannte Arnold nicht.
Das Bundesfinanzministerium gibt sich hierzu zugeknöpft. »Wir verweisen auf die laufenden regierungsinternen Abstimmungen«, heißt es lediglich auf PZ-Anfrage. Ein Dementi gab es ebenso wenig wie eine Bestätigung. Auch ob das Gesetz nun nennenswert blockiert wird, bleibt vorerst unklar.
Das Minister-Veto weckt Erinnerungen an das Reformgesetz des vormaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Dessen Entwurf hatte die FDP seinerzeit per Leitungsvorbehalt blockiert. Das Ressort der damaligen FDP-Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger stieß sich konkret an der geplanten »Apotheke ohne Apotheker«. Einig wurde sich die Regierung dazu nicht mehr – das Ampel-Aus beerdigte das Gesetz schließlich.