Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Lipödeme
-
Fettabsaugung wird Kassenleistung für mehr Betroffene

Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
AutorKontaktdpa
Datum 18.07.2025  16:22 Uhr

Wie lautet die neue Regelung?

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für die Absaugung des krankhaft vermehrten Fettgewebes – und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Die Kasse zahlt aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  • So muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie durchgeführt worden sein, die keine Linderung der Beschwerden gebracht hat, so der G-BA.
  • Bei einem Body-Maß-Index (BMI) von über 35 soll zunächst eine Adipositasbehandlung erfolgen, auch bei einem BMI zwischen 32 und 35 gibt es Einschränkungen.

Peggy Bergert zufolge werden daher längst nicht alle Lipödem-Patientinnen von der neuen Regelung profitieren können. »Die stark Betroffenen, die werden sie leider nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Voraussetzung nicht einhalten oder erreichen können, selbst mit besten Abnahmen.«

Und auch für alle Frauen, die bereits Lipödem-Eingriffe hatten, gibt es schlechte Nachrichten: Wiederholungs-OPs sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Dabei müssen Betroffene mitunter Jahre später noch einmal auf den OP-Tisch. »Es bleiben immer krankhafte Fettzellen zurück, die werden sich wieder vergrößern – mit optischen und schmerztechnischen Auswirkungen«, erklärt Peggy Bergert.

Der Beschluss des G-BA wird nun vom Gesundheitsministerium geprüft. Erst wenn er im Anschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt er offiziell in Kraft. Damit die Eingriffe als Kassenleistungen abgerechnet werden können, müssen zudem bis dahin Abrechnungsziffern festgelegt werden. Der G-BA geht davon aus, dass das bis zum 1. Januar 2026 der Fall sein wird.

Mehr von Avoxa