Fettabsaugung wird Kassenleistung für mehr Betroffene |
Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für die Absaugung des krankhaft vermehrten Fettgewebes – und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen. Die Kasse zahlt aber nur unter bestimmten Bedingungen:
Peggy Bergert zufolge werden daher längst nicht alle Lipödem-Patientinnen von der neuen Regelung profitieren können. »Die stark Betroffenen, die werden sie leider nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Voraussetzung nicht einhalten oder erreichen können, selbst mit besten Abnahmen.«
Und auch für alle Frauen, die bereits Lipödem-Eingriffe hatten, gibt es schlechte Nachrichten: Wiederholungs-OPs sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Dabei müssen Betroffene mitunter Jahre später noch einmal auf den OP-Tisch. »Es bleiben immer krankhafte Fettzellen zurück, die werden sich wieder vergrößern – mit optischen und schmerztechnischen Auswirkungen«, erklärt Peggy Bergert.
Der Beschluss des G-BA wird nun vom Gesundheitsministerium geprüft. Erst wenn er im Anschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt er offiziell in Kraft. Damit die Eingriffe als Kassenleistungen abgerechnet werden können, müssen zudem bis dahin Abrechnungsziffern festgelegt werden. Der G-BA geht davon aus, dass das bis zum 1. Januar 2026 der Fall sein wird.