Festbeträge für 472 Kinder-Arzneimittel aufgehoben |
Melanie Höhn |
31.01.2024 14:45 Uhr |
Im November 2023 hatte der GKV-Spitzenverband die Aufhebung der Festbeträge für Kinderarzneimittel, die vom BfArM aufgelistet wurden, zum 1. Februar 2024 beschlossen. / Foto: Imago/Fotostand
Nach dem Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im Juli 2023 wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, eine Liste von Arzneimitteln unter Berücksichtigung altersgerechter Darreichungsformen und Wirkstärken zu veröffentlichen, die insbesondere zur Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres notwendig sind.
Diese Liste ist im Juli 2023 veröffentlicht worden und beinhaltet 472 Fertigarzneimittel in 41 Festbetragsgruppen, darunter unter anderem Medikamente mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie Antibiotika und Asthmasprays.
Im November 2023 hatte der GKV-Spitzenverband die Aufhebung der Festbeträge für die vom BfArM aufgelisteten Arzneimittel zum 1. Februar 2024 beschlossen. Für die Medikamente ohne Festbetrag gilt nun ein neuer Basispreis, der im Vergleich zum bisherigen Festbetrag um 50 Prozent erhöht wurde. Damit sollen durch mögliche höhere Abgabepreise Anreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen werden, Kinderarzneimittel in ausreichender Menge beziehungsweise neue Produkte auf den Markt zu bringen.