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TI-Ausstattung

Fehlerhafte Kartenterminals werden erstattet

Schon im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass es mit einigen Kartenleseterminals der Firma Worldline Healthcare (ehemals Ingenico) Probleme gibt. Neben Arztpraxen sind auch einige Apotheken betroffen. Bis 30. September müssen die Geräte beschafft werden, ab November kann ein Refinanzierungsantrag beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingereicht werden. 
Benjamin Rohrer
21.09.2022  12:00 Uhr

Bereits seit Dezember 2021 sorgen bestimmte Kartenterminals des Herstellers Worldline Healthcare (ehemals Ingenico) für Sorgen in Arztpraxen und Apotheken. Die PZ informierte bereits darüber. Auslöser dafür ist die neue Generation der elektronischen Gesundheitskarte (EGK), mit der die Kassen derzeit nach und nach ihre Mitglieder ausstatten. Wird diese in den Kartenterminal gesteckt, kann sie zu Problemen in anderen Software-Systemen wie etwa der Praxisverwaltungssoftware (PVS) führen.

Als Grund für die Störung hatte die Gematik elektrostatische Entladungen angegeben. Die Daten der neuen Kartengeneration lassen sich nämlich mit Near Field Communication (NFC) übertragen, wie es auch beim E-Rezept der Fall sein wird. Im Februar dieses Jahres kündigte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schließlich an, dass es einen Aufsatz geben wird, der die Karte direkt beim Stecken ins Gerät entlädt und so Software-Abstürze verhindert. Für die Ärzte war schnell klar: Sie sind nicht bereit, die Kosten dafür zu tragen, weil die Verantwortung beim Hersteller und der Gematik liegt. Schließlich wurde eine Erstattungspauschale mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die PZ hatte darüber berichtet.

Aber auch der Deutsche Apothekerverband hat für die betroffenen Apotheken eine Erstattung mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Konkret geht es um eine Zusatzvereinbarung zur sogenannten TI-Refinanzierungsvereinbarung, in der festgehalten ist, wie hoch die Erstattungsbeträge für Apotheken für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die damit verbundene Anschaffung von Geräten wie Konnektoren und Kartenterminals sind.

Pauschale von 27,85 Euro pro Gerät

Die neue Zusatzvereinbarung für die fehlerhaften Kartenterminals ist bereits seit Juli dieses Jahres in Kraft. Demnach können betroffene Apotheken »wegen der technischen Störung bei stationären eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) (…) für maximal 2 der nachweislich angeschafften Ingenico-Kartenterminals pro Apothekenbetriebsstätte eine einmalige Pauschale« beantragen. Die Höhe der Pauschale liegt pro Gerät bei 27,85 Euro. Erstattungsfähig sind alle Kartenterminals, die bis zum 30. September dieses Jahres beschafft wurden. Der Refinanzierungsantrag für die beschafften Geräte kann über den Nacht- und Notdienstfonds ab November eingereicht werden. Auf der Internetseite des Fonds finden die Apotheken die entsprechenden Anträge.

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