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Keine Frühkoordinierung
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FDP kritisiert Lauterbachs Alleingänge

Die FDP hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vorgeworfen, sich nicht an Vereinbarungen der Bundesregierung zur Vermeidung von internen Streits zu halten. Anlass ist der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), der offenbar unabgestimmt aus Lauterbachs Ressort kam.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 27.03.2024  12:30 Uhr

Der SPD-Politiker habe einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Hausarztpraxen ohne die informell vereinbarte Frühkoordinierung in die Abstimmung zwischen den Ministerien geschickt, hieß es am Mittwoch in liberalen Regierungskreisen. »Die Mahnung von Kanzler Scholz nach Unterhaken in der Koalition nehmen nicht mal die eigenen Minister ernst«, hieß es.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, kritisierte: »Ich erwarte mehr Mannschaftsgeist vom Bundesgesundheitsminister. Verfahren zur Streitvermeidung wurden schlichtweg von ihm ignoriert.« Unklarheiten und Finanzen müssten im Sinne einer guten Zusammenarbeit vorab geklärt werden. »Alleingänge helfen bei diesen notwendigen Reformschritten nicht.«

In der sogenannten Frühkoordinierung beraten normalerweise Kanzleramt, Wirtschaftsministerium und Finanzministerium, also die Spitze der Koalition, über den Gesetzentwurf eines Ministeriums. Hier hat jeder Koalitionspartner schon früh die Möglichkeit, grundsätzliche Bedenken zu äußern.

Die FDP hat offenbar solche Bedenken. Sie moniert aus ihrer Sicht teure Doppelstrukturen bei den Gesundheitskiosken, die parallel zu Praxen und Krankenhäusern finanziert werden sollten. Die Grünen hatten schon in Richtung FDP gemahnt, die überfälligen Strukturreformen dürften im Kabinett nun auf keinen Fall weiter verzögert oder gar blockiert werden.

Hin und Her bei Homöopathie als Satzungsleistung

Das Gesetz soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten vor Ort stärker absichern. Für Hausärzte sollen zum Beispiel Vergütungs-Obergrenzen (Budgets) wegfallen. Außerdem soll vermieden werden, dass chronisch Kranke immer wieder nur zum Rezept holen in die Praxis kommen müssen. In Regionen mit vielen sozial benachteiligten Menschen sollen Gesundheitskioske entstehen: leicht zugängliche Beratungsstellen für Behandlung und Prävention, die von einer Pflegekraft geleitet werden.

Ebenso überraschend war das Hin und Her bei der Homöopathie als Satzungsleistung. Diese will Lauterbach eigentlich streichen, denn er ist ein bekennender Gegner der alternativen Medizin. Im ersten Entwurf aus seinem Haus fand sich eine entsprechende Passage, die den Kassen die Erstattung als Satzungsleistung verboten hätte. Im jetzt präsentierten Referentenentwurf fehlt dieses Vorhaben dagegen. Umso erstaunlicher, dass Lauterbach postwendend zu Protokoll gab, an seinem Plan festzuhalten. Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein.

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