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Lehrerin in NRW

Fast 16 Jahre krankgeschrieben – ohne amtsärztliches Attest

Eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ist seit 16 Jahren krankgeschrieben und bezieht offenbar volles Gehalt. Einen Amtsarzt hat sie nie gesehen. Dies soll nun nachgeholt werden. Der Sachverhalt wirft ein Schlaglicht auf das Beamtenrecht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 28.08.2025  12:14 Uhr

Der Fall der Lehrerin, die ohne amtsärztliche Untersuchung seit fast 16 Jahren krankgeschrieben ist und seitdem nicht zum Dienst an einem Berufskolleg im niederrheinischen Wesel erschienen sein soll, sorgt seit ein paar Tagen für Schlagzeilen. Zuerst berichtete die »Bild«-Zeitung, regionale Medien zogen nach, auch die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) nimmt das Thema heute auf.

Im Fokus steht die Frage: Wie kann es sein, dass über einen so langen Zeitraum kein Amtsarzt den Gesundheitszustand der Krankgeschriebenen überprüfte? Die verbeamtete Lehrerin bekam den Berichten zufolge in der gesamten Zeit ihre vollen Bezüge als Studienrätin. Erst nach einem Wechsel in der Schulleitung, woraufhin offenbar die Schulaufsicht die Akten prüfte, fiel die Sache Anfang dieses Jahres auf. Inzwischen wurde demnach ein Termin beim Amtsarzt festgesetzt, um festzustellen, ob die Lehrerin tatsächlich dienstunfähig ist. Sie hatte erfolglos gegen die Anordnung geklagt.

Dass Krankschreibungen von Beamten nicht selten über Jahre ungeprüft blieben, berichtet heute ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in der SZ. »Im Normalfall sollte der Dienstherr nach drei Monaten eine amtsärztliche Untersuchung in Erwägung ziehen«, so Anwalt Ralf Delgmann. »Spätestens nach sechs Monaten ist er auf jeden Fall gehalten, den Amtsarzt einzuschalten.« Dies passierte offenbar nicht; die Lehrerin legte demnach alle vier Wochen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, ließ sich aber eben nicht amtsärztlich untersuchen.

Nebenbei als Heilpraktikerin gearbeitet?

Hinzu kommt der Verdacht, dass die Lehrerin während ihres Krankenstands als Heilpraktikerin gearbeitet haben und obendrein ein medizinisches Start-up gegründet haben soll. Sollte sich das als wahr herausstellen, drohten der Beamtin disziplinarrechtliche Konsequenzen, wie Delgmann der SZ sagte. Erstens dürften Beamtinnen und Beamte eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn diese genehmigt sei. Zweitens käme hier erschwerend hinzu, dass dies im Krankenstand passierte – »da spräche ja dann doch einiges dafür, dass sie gar nicht erkrankt war«, so Delgmann. Falls die Lehrerin belangt werde, würde ihr der Beamtenstatus entzogen, sie bekäme weder Bezüge noch Pension, so Delgmann.

Der Fall der Lehrerin sei »extrem«, ähnliche Fälle aber nicht selten, berichtet der Anwalt. Er sieht »ein rein beamtenrechtliches Problem«. Im Arbeitsrecht zahle die Krankenkasse nach sechs Wochen Krankengeld. Im Beamtenrecht hingegen werde man »alimentiert«, man bekomme also – nach erfolgreichem Ablauf der fünfjährigen Probezeit – entweder weiter die vollen Bezüge oder man werde zur Ruhe gesetzt, dann mit geringeren Bezügen. Dass Fälle nicht rechtzeitig geprüft würden, begründet der Anwalt so: »Ich kann mir das nur so erklären, dass da Arbeit gescheut wird.«

Wie es mit dem Fall der Lehrerin weitergeht, wird sich nach der amtsärztlichen Untersuchung zeigen. Laut Delgmann muss sie aber voraussichtlich nichts zurückzahlen. Dafür müsste der Amtsarzt rückwirkend nachweisen, »dass sie in den vergangenen 16 Jahren nicht krank war. Das wird kaum möglich sein«.

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