Fachgesellschaften empfehlen RSV-Impfung für Senioren |
Christina Hohmann-Jeddi |
02.11.2023 13:00 Uhr |
Ältere Menschen mit pulmonalen oder kardiovaskulären Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe von RSV-bedingten Atemwegserkrankungen. / Foto: Shutterstock/wavebreakmedia
In diesem Herbst stehen erstmals Impfstoffe zum Schutz vor RSV-bedingten Atemwegserkrankungen in der kalten Jahreszeit zur Verfügung: Anfang Juni wurde Arexvy® von GSK zur Immunisierung von Personen ab 60 Jahren zugelassen, im August folgte Abrysvo® von Pfizer mit einer Zulassung sowohl für Senioren als auch für Schwangere.
In einem gemeinsamen Positionspapier weist nun eine Gruppe von elf deutschen medizinischen Fachgesellschaften und Institutionen unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) darauf hin, dass RSV-Infektionen nicht nur für Neugeborene und Säuglinge gefährlich werden können, sondern auch für Senioren und chronisch Kranke. Letztere sollten sich mit einer Impfung vor schweren Verläufen der Infektion schützen.
In dem Papier heißt es: »Wir empfehlen eine Anwendung der Impfung bei Personen im Alter ab 60 Jahren. Darüber hinaus empfehlen wir nach individueller Beratung den Einsatz der Impfung bei Erwachsenen jeden Alters mit schweren pulmonalen oder kardiovaskulären Vorerkrankungen und bei Erwachsenen mit einer deutlichen Einschränkung der Immunabwehr.«
Vor allem in den Wintermonaten treten RSV-Infektionen gehäuft auf. »In den Kliniken beobachten wir eine vergleichbare Krankheitslast und Sterberate wie bei Lungenentzündungen nach Influenza- oder Pneumokokken-Infektionen. Besonders gefährdet sind auch Menschen mit bösartigen Blutkrebserkrankungen wie Leukämie oder Multiples Myelom«, erklärt Professor Dr. Martin Witzenrath, federführender Autor des Positionspapiers und Direktor der Klinik für Pneumologie, Beatmungsmedizin und Intensivmedizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, in einer Mitteilung. Er warnt zudem vor dem Risiko schwerer Folgeerkrankungen, die durch eine RSV-Infektion ausgelöst werden können, wie zum Beispiel kardiovaskuläre Ereignisse.
Da die Ständige Impfkommission (STIKO) noch keine Empfehlung zu RSV-Schutzimpfungen für Deutschland erarbeitet hat, sind die Kosten für die Immunisierung in der Regel privat zu tragen. Eine Kostenübernahme kann aber auch individuell – nach Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt – bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.