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RSV-Impfung
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Fachärzte kritisieren fehlende Impfvereinbarungen

Die Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene ist seit September Kassenleistung – doch bisher gibt es nur in drei KV-Regionen Impfvereinbarungen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 05.11.2024  16:00 Uhr

Erwachsene ab 75 Jahren und Menschen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen können sich seit September zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) impfen lassen.

Doch laut einer Mitteilung des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) geht die Erstattung der Impfung durch die Krankenkassen nur schleppend voran. Der Verband ist anlässlich der beginnenden Grippe- und RSV-Saison bestürzt darüber, dass bisher nur in drei KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen wurden, wie in einer Mitteilung deutlich wurde. In den anderen Regionen müssten Versicherte die Kosten derzeit zunächst privat bezahlen und dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse geltend machen.

»Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen«

Bereits seit dem 03. September 2024 haben Versicherte durch die Aufnahme der Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) durch den G-BA einen Anspruch auf die Impfleistungen als Pflichtleistung der Krankenkassen. 

»Es ist vollkommen unverständlich, dass jetzt im November zu Beginn der Grippe- und RSV-Saison bei weitem noch nicht in allen KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen sind. Die Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen führt Hunderte, vor allem ältere Menschen, geradewegs in die stationäre Versorgung. Hier muss endlich ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen Tempo bei den Impfungen«, fordert der SpiFa-Vorstandssitzende Dirk Heinrich.

Die stagnierenden Verhandlungen würden darüber hinaus für einen inakzeptablen Bürokratiedschungel sorgen, denn ohne Impfvereinbarung bleibe ein Abrechnungswirrwarr mit Regresspotential bestehen, das für alle Beteiligten negativ sei. Es sei vor allem die Ärztinnen und Ärzte, welche durch den derzeitigen Zustand mit unnötiger Bürokratie belastet würden. »Vor dem Hintergrund der bereits laufenden RSV-Saison ist dies besonders schwer vermittelbar. Es sollte im Sinne der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten ein zügiger und niedrigschwelliger Zugang zur RSV-Impfung ermöglicht werden«, erklärte Heinrich.

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