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Gematik

FA prüft Schadenersatz wegen E-Rezept-Pannen

Einmal mehr geht die Freie Apothekerschaft (FA) mit rechtlichen Mitteln gegen Missstände im Apothekenwesen vor. Anlass sind die anhaltenden E-Rezept-Pannen. So werde geprüft, ob eine Schadenersatzpflicht der Gematik für Verdienstausfälle der betroffenen Apotheken besteht.
Cornelia Dölger
23.07.2025  09:30 Uhr

Das E-Rezept ist gut eineinhalb Jahre nach der flächendeckenden Einführung inzwischen Standard, auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll breit zum Einsatz kommen – vorausgesetzt, dass ausreichend Versicherte das Angebot nutzen. Dass bei der Etablierung der digitalen Gesundheitsangebote auch die Technik zuverlässig mitmacht, steht auf einem anderen Blatt, wie die wiederholten und anhaltenden Ausfälle und Störungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) zeigen.

Zuletzt zog die ABDA die Reißleine und forderte eine höhere TI-Ausfallsicherheit. Die Gematik ihrerseits versicherte, dass die Verlässlichkeit der E-Rezept-Systeme größer werde, sieht bei den Problemen allerdings eher die Dienstleister in der Verantwortung. 

Mit rechtlichen Mitteln will die Freie Apothekerschaft (FA) die Dinge nun aufklären und Verantwortliche in die Pflicht nehmen. Dazu habe man die Rechtsanwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein damit beauftragt, entsprechende IFG-Anträge beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Gematik zu stellen, teilte der Verein mit. Mit solchen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten oder Organisationen Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden verlangen.

Haben Versender eigentlich ähnliche Probleme?

Davon, dass BMG und Gematik gesetzlich zur Beantwortung verpflichtet sind, verspricht sich die FA Handhabe für politischen Druck und ein rechtliches Vorgehen gegen die Gematik.

Konkret verlange die FA »insbesondere Informationen zum Ausmaß und den Hintergründen der technischen Probleme«, wie es vom Vorstand heißt. Zudem werde Auskunft über eine mögliche Schadenersatzpflicht der Gematik für Verdienstausfälle der betroffenen Apotheken beantragt. Die von der FA beauftragten Juristen prüfen demnach, »ob die Gematik im Falle einer Störung oder eines Totalausfalls haftbar gemacht werden kann«.

Ob Versender mit ähnlichen technischen Problemen zu kämpfen haben wie lokale Apotheken, will der Verein ebenfalls wissen. Falls nicht, »wäre darin eine faktische Ungleichbehandlung zulasten der Präsenzapotheken zu sehen«, stellt der Verein fest.

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