Das Blutdruckmessen als pDL ist für Apotheken oft keine besonders lohnende Leistung. / © Shutterstock/Markus Photo and video
Seit Sommer 2022 können Apotheken pDL mit den Krankenkassen abrechnen. Die Vergütung für die fünf vereinbarten Leistungen wurde von der Schiedsstelle festgelegt, nachdem sich Kassen und Apothekerschaft nicht über die pDL-Honorare einigen konnten.
Die Mittel, die für die Erbringung von pDL zur Verfügung stehen, werden bekanntlich nicht ausgeschöpft. Fehlendes Personal und Zeitmangel werden häufig als Begründung angeführt, aber auch die unzureichende Vergütung. Eine empirische Untersuchung der »Prof. Kaapke Projekte« im Auftrag der FA scheint das zu bestätigen. Rund 600 Apothekerinnen und Apotheker haben sich im vierten Quartal 2025 an der Umfrage beteiligt.
Der von Kaapke entwickelte »Rentabilitätsindikator« setzt die tatsächlich benötigte Arbeitszeit ins Verhältnis zum gesetzlich vorgesehenen Honorar. Demnach falle die ökonomische Bilanz oft negativ aus.
Beispiel standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck. Als Einzelpreis darf die Apotheke hier netto 11,20 Euro abrechnen. Mehr als jede zweite Apotheke arbeitet laut Umfrage bei dieser pDL defizitär.
Das Honorar decke oft nicht einmal die Selbstkosten, moniert die Freie Apothekerschaft. Die in Apotheken abgefragten Daten stützten die Forderung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nach einer Anpassung der Honorare. Der DAV hatte die Preise unlängst gekündigt und damit den Weg frei für neue Verhandlungen respektive ein Schiedsverfahren gemacht.
Die FA unterstützt den DAV-Kurs: »Nur wenn eine Dienstleistung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, kann sie dauerhaft und flächendeckend für die Patienten angeboten werden. Hier ist die Politik in der Pflicht, nachzubessern.«