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Gesundheitsausschuss

Experten halten Cannabis-Verbotspolitik für gescheitert

Fachleute erklärten am heutigen Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags, dass die derzeitige Cannabis-Verbotspolitik keinen Nutzen bringe, sondern sogar schädigend sei. Ob Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert in der Apotheke abgegeben werden sollte, zweifelten sie aber an. Auch eine mögliche Besteuerung von legalem Cannabis stand auf der Agenda.
Charlotte Kurz
21.06.2021  17:06 Uhr

Warnende Stimmen beim Thema Jugendschutz

Allerdings gab es auch warnende Stimmen vor allem beim Thema Jugendschutz. Erik Bodendieck von der Bundesärztekammer gab zu bedenken, dass Cannabis-Konsum bei Jugendlichen zu enormen Langzeitschäden führen würde. Professor Derik Hermann vom Therapieverbund Ludwigsmühle betonte aber auch, dass die gesundheitlichen Schäden durch Alkohol und Tabak sehr viel größer seien als die von Cannabis.

Zur Frage, wer Cannabis zu Genusszwecken abgeben sollte, erklärten Raiser aber auch Müller-Vahl, dass sich hier vor allem lizensierte Fachgeschäfte eignen würden, die über eine entsprechende Expertise im Bereich Suchtprävention und Aufklärung verfügen müssten. Apotheken würden sich eher weniger eignen, da sich viele Apotheker dem Thema Cannabis zu medizinischen Zwecken derzeit nicht widmen würden, so Müller-Vahl. Damit meint sie, dass Apotheken sich mit der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken vermutlich auch nicht mehr beschäftigen würden. Auch Raiser ist es wichtiger, dass es ein gutes Lizensierungsverfahren mit Auflagen geben würde, anstatt die Abgabe allen Apotheken zu erlauben. Nachgefragt bei der ABDA, erklärte Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), dass Apotheken natürlich in der Lage seien, Cannabis abzugeben. Dies gelte sowohl für Medizinalhanf als auch für Cannabis zu Genusszwecken. Allerdings sei es eine ganz andere Frage, ob sie das auch wollen und ob das sinnvoll sei, betonte Schulz knapp. Apotheken würden sich aber nicht vor der Aufgabe verschließen, wenn sie für die kontrollierte Abgabe vorgesehen werden würden.

Besteuerung von Cannabis je nach Menge & THC-Gehalt

Zudem diskutierten Politiker und Sachverständige über eine mögliche Besteuerung von Cannabis. Die FDP schlägt in ihrem Antrag vor, dass hierfür 10 Euro pro 100 mg enthaltenem THC fällig werden sollte. Dies sei aber zu hoch, erklärten Professor Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) sowie Professor Hermann. Denn wenn die Steuer zu hoch angesetzt sei, würde das legale Cannabis keine ernstzunehmende Alternative zum Hanf vom Schwarzmarkt bilden. Haucap schlägt deswegen vor, über eine »Mischung aus mengen-orientierter und THC-gehalt-orientierter Besteuerung« nachzudenken. 2 Euro pro Gramm Cannabis/Haschisch plus 1,5 Euro pro 100 mg THC dürfte zu wettbewerbssicheren Preisen führen, so Haucap. Dies könnte anfangs sogar auf 1 Euro pro Gramm reduziert werden. Bei einem hohen CBD-Gehalt könnte die Steuer auf Cannabis auch leicht abgesenkt werden, schlug Hermann vor.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg, der federführend den Antrag im Bundestag eingereicht hatte, erklärte nach der Anhörung gegenüber der PZ: »Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist überfällig. Ich fordere die Unionsfraktion und Gesundheitsminister Spahn auf, endlich von ihrer Cannabis-Verhinderungspolitik abzurücken. Ein Schwarzmarkt-Dealer kennt keinen Jugend- und Gesundheitsschutz, mit einer kontrollierten Abgabe an Erwachsene könnte etwas gegen den Schwarzmarkt und für den Gesundheits- und Jugendschutz getan werden.«

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