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HMPC-Monographien

Evidenz oder Tradition

In der neuen Serie »Extrakt Kompakt« stellt die PZ die Inhalte der HMPC-Monographien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) kurz und knapp sowie nach Indikationen sortiert vor. Ziel ist es, dem Apotheker in der Beratung zu pflanzlichen Arzneimitteln mehr Evidenz an die Hand zu geben.
AutorKontaktRobert Fürst und Ilse Zündorf
Datum 29.08.2019  14:00 Uhr

Das Akronym HMPC steht für Committee on Herbal Medicinal Products. Aufgabe des 2004 bei der EMA eingerichteten Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel ist, die verfügbaren wissenschaftlichen Daten über pflanzliche Stoffe, Zubereitungen und Kombinationen zusammenzustellen und zu bewerten. In den Jahren 1978 bis 1994 hatte in Deutschland die Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamts und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprechende Monographien erstellt und in die Kategorien »positiv« oder »negativ« eingeteilt. Für Arzneidrogen, für die zwar keine Risiken feststellbar waren, für die aber auch keine aus­reichende Evidenz für die Wirksamkeit vorlag, um eine Positiv-Monographie zu erteilen, wurde der Begriff der »Null-Monographie« verwendet.

Ziel der HMPC-Bewertungen ist, den europäischen Markt für pflanzliche Arzneimittel zu harmonisieren. Die ­zuständigen nationalen Behörden können bei der Bewertung von ­Zulassungsanträgen für pflanzliche Arzneimittel auf einen Satz von auf Englisch verfassten Informationen über eine Droge und / oder deren Extrakte zurückgreifen.

Zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten konzentriert sich das HMPC auf zwei Hauptaufgaben. Zum einen erarbeitet der Ausschuss EU-Mono­graphien über die Indikationen und sicheren Bedingungen eines »well-established Use« und / oder »traditional Use« pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen. Die Monographien sind regulatorisch für die nationalen Zulassungsbehörden zwar nicht streng bindend, aber eine rechtlich relevante Empfehlung, von der nur mit besonderer Begründung abgewichen werden sollte. Zum anderen führt der HMPC eine EU-Liste (auch als »Community List« bekannt) traditioneller pflanzlicher Drogen beziehungsweise Extrakte, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wird und damit für die nationalen Zulassungs­behörden der Mitgliedstaaten rechtlich bindend ist. Hersteller pflanzlicher Arzneimittel müssen für die Registrierung eines Präparates, das einem »List Entry« entspricht, keinen Nachweis des tradi­tionellen Gebrauchs und des Sicherheitsprofils mehr erbringen.

Das HMPC setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, der von den amtierenden HMPC-Mitgliedern gewählt wird, jeweils einem, von jedem EU-Mitgliedstaat entsandtem Mitglied nebst Stellvertreter, die Mitarbeiter der zuständigen nationalen Zulassungsbehörde oder Experten aus den Universitäten sind, einem von Island und Norwegen ernanntem Mitglied nebst Stellvertreter sowie bis zu fünf kooptierten Mitgliedern, die aus den von den Mitgliedstaaten oder der Agentur benannten Sachverständigen ausgewählt und bei Bedarf einberufen werden, um zusätzliches Fachwissen in bestimmten Themengebieten bereitzustellen.

Alle Mitglieder und Stellvertreter sind für eine verlängerbare Amtsperiode von drei Jahren im Ausschuss tätig. Ihre Namen und Lebensläufe inklusive möglicher Interessenskonflikte sind auf der Website der EMA offen gelistet (www.ema.europa.eu). Dort finden sich auch die Termine und die jeweiligen Agenden der HMPC-Sitzungen.

Für die Erarbeitung einer Monographie wird ein Berichterstatter (Rapporteur) bestimmt, dessen Aufgabe es ist, die wissenschaftliche Bewertung – eventuell mit einem Team von Experten, die aus einer bei der EMA verfügbaren Liste ausgewählt werden – durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen. Eine Monographie kann nur mit einem Quorum von zwei Dritteln der Ausschussstimmen und einer Zustimmung der absoluten Mehrheit der HMPC-Mitglieder verabschiedet werden. Abweichende Standpunkte werden mit der schriftlichen Begründung und den Namen der Ausschussmitglieder, die der Monographie nicht zustimmen, veröffentlicht. Das gesamte Verfahren ist extrem transparent gestaltet und sämtliche verabschiedete Dokumente wie das zugrundeliegende Gutachten (Assessment Report) stehen der Allgemeinheit zur Verfügung.

Inhalt einer Monographie

Eine Arzneipflanzen-Monographie der Europäischen Union enthält das wissenschaftliche Gutachten des HMPC zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten über eine pflanzliche Droge und Zubereitungen daraus für die medizinische Verwendung. Das HMPC wertet alle verfügbaren Informationen aus, nicht nur präklinische und klinische Daten, sondern auch die dokumentierte langjährige Nutzung und Erfahrung innerhalb der EU.

EU-Monographien enthalten somit alle Informationen, die für die Verwendung eines Arzneimittels erforderlich sind, das eine bestimmte pflanzliche Droge oder eine bestimmte Zubereitung enthält:

  • wofür das pflanzliche Produkt verwendet wird
  • für wen das pflanzliche Produkt bestimmt ist
  • relevante Sicherheitsinformationen wie Informationen über unerwünschte Wirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.

Diese Monographien bilden die Basis für die erforderlichen individuellen Informationen zu einem Arzneimittel, wie die Zusammenfassung der Produkteigenschaften (Summary of Product Characteristics, SmPC) und die Packungsbeilage. Veröffentlicht werden alle Dokumente zu einer bestimmten Arzneidroge auf der Homepage der EMA, darunter auch ein Gutachten, das Zusammenfassungen aller verfügbaren Daten enthält, die für die medizinische Verwendung der Droge oder der pflanzlichen Zubereitungen relevant sind. In jeder Monographie wird die Droge oder die Zubereitung daraus einer der beiden Kategorien well-established Use oder traditional Use zugeordnet.

In Erstere werden all diejenigen Drogen und ihre Zubereitungen eingeteilt, die länger als zehn Jahre in der EU genutzt wurden und deren Wirksamkeit in klinischen Studien gezeigt wurde. Für ein entsprechendes Präparat kann der Hersteller auf Basis der ver­öffentlichten Daten eine Zulassung beantragen. Demgegenüber sind Traditional-Use-Drogen beziehungsweise -Extrakte auf Basis ausreichender Sicherheitsdaten und einer plausiblen Wirksamkeit registrierbar. Sie müssen länger als 30 Jahre und davon mindestens 15 Jahre in der EU verwendet worden sein.

Striktes Schema

Jede pflanzliche Zubereitung wird einzeln bewertet, da die verfügbaren Informationen von Extrakt zu Extrakt variieren können. Deshalb können einige Zubereitungen in der Well-established-Use-Spalte der Monographie und andere in der Traditional-Use-Spalte auf­tauchen. Sind die Daten unzureichend, werden einige Zubereitungen möglicherweise nicht berücksichtigt.

Jede Monographie folgt einem strikten Schema, nach dem auf der ersten Seite zunächst die genaue Drogenbezeichnung aufgeführt ist. Daran schließt sich der zeitliche Ablauf für die Erstellung der Monographie und eine Übersicht über die jeweiligen Bezeichnungen für die Droge aus den Mitgliedstaaten an.

Auf den anschließenden Seiten folgen in tabellarischer Form alle wichtigen Informationen zu den Drogen und Extrakten – analog zu den Fachinformationen für Arzneimittel –, jeweils unterteilt in zwei Spalten für die Well-established-Use- und / oder Traditional-Use-Zubereitung:

1. Bezeichnung des Arzneimittels

2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung

3. Darreichungsform

4. Klinische Angaben

4.1. Anwendungsgebiete

4.2. Dosierung und Art der Anwendung

4.3. Gegenanzeigen

4.4. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

4.5. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

4.6. Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

4.7. Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

4.8. Nebenwirkungen

4.9. Überdosierung

Pharmakologische Eigenschaften

5.1. Pharmakodynamische Eigenschaften

5.2. Pharmakokinetische Eigenschaften

5.3. Präklinische Daten zur Sicherheit

6. Pharmazeutische Angaben

7. Datum der Erstellung und der letzten Überarbeitung 

 

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