EU und Gematik basteln an digitalen Identitäten |
Die EU-Kommission und die Gematik haben zuletzt wichtige Weichen gestellt für die datenschutzsichere Identifizierung via digitale Identitäten. / Foto: IMAGO/YAY Images
Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass die Menschen in den EU-Staaten künftig über eine digitale, europäische Identität (eID) verfügen. Schon 2021 hatte die Kommission dazu einen ersten Entwurf für eine Verordnung vorgestellt, die nach Inkrafttreten in allen EU-Staaten gelten würde. Demnach sollen die Mitgliedstaaten sogenannte digitale Brieftaschen, beispielsweise in Form von Smartphone-Apps, schaffen. In diesen Brieftaschen, die nur nach Eingabe der eID zugänglich sein sollen, könnten die EU-Bürger beispielsweise digitale Versionen ihres Führerscheins oder des Personalausweises ablegen können. In einigen Ländern gibt es solche Systeme digitaler Identitäten bereits – hier sollen keine neuen Verfahren eingeführt werden, die bestehenden Systeme müssen allerdings über die künftige eID interoperabel sein.
In der vergangenen Woche hat der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europaparlaments seine Änderungswünsche an den Kommissionsvorschlägen beschlossen. Die Parlamentarier haben insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Interoperabilität Änderungen am Kommissionsentwurf definiert. Unter anderem wird gefordert, dass die zu den eIDs gehörenden Nummern nicht eine Rückverfolgung auf die dahinterstehenden Personen ermöglichen könnten. Das Parlament fordert auch ein Recht auf pseudonyme Nutzung der eID, die allerdings schon im Kommissionsentwurf als nicht verpflichtend für die Bürger angesetzt ist. Zudem fordern die Abgeordneten, dass die Gültigkeit der digitalen Brieftasche jederzeit widerrufen werden kann.
Der langfristige Plan ist es, den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) mit der eID zu verknüpfen, damit auch medizinische Dokumente, wie etwa E-Rezept und E-Patientenakte, grenzübergreifend und sicher innerhalb der EU ausgetauscht werden können. Nun stehen zunächst allerdings im Rahmen des sogenannten Trilogverfahrens die Verhandlungen der Kommission mit Parlament und Europarat an.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.