Pharmazeutische Zeitung online
Geistiges Eigentum

EU-Patentrecht stärkt Generika- und Biosimilar-Industrie

Ende April will die EU-Kommission die Reform des Patentrechts vorlegen. Die neuen Regeln machen Generika- und Biosimilar-Unternehmen das Leben etwas leichter.
Jennifer Evans
06.04.2023  09:00 Uhr

Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren ein ganzes Paket voller Neuregelungen im Patentrecht geschnürt. Damit will sie das System europaweit vereinheitlichen sowie das gesamte Prozedere einfacher, transparenter und kostengünstiger gestalten. Außerdem verspricht sie sich von der Reform mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen. Das einheitliche Patentsystem kann laut EU-Kommission zum 1. Juni 2023 angewandt werden.

Die Neuerungen betreffen unter anderem die ergänzenden Schutzzertifikate, die sogenannten Supplementary Protection Certificates (SPC). An diesem Punkt kommt der Arzneimittelmarkt ins Spiel. Patentinhaber erhalten einen finanziellen Ausgleich, wenn ihr Medikament zwar noch nicht auf dem Markt ist, der Schutz des geistigen Eigentums aber bereits besteht. Weil zwischen Patentanmeldung und Marktzulassung oft mehr als acht Jahre vergehen, hatte die EU-Kommission diesen Schritt für notwendig erachtet.

Weniger Wettbewerbsnachteile

Außerdem stellen die Patentämter der EU-Mitgliedstaaten die SPCs derzeit sehr unterschiedlich aus, sodass es etwa zu Abweichungen der Geltungsdauer kommt. Nach Ansicht der Kommission erhöht das nicht nur die Kosten, sondern erschwert EU-Bürgern auch den Zugang zu neuartigen und bezahlbaren Medikamenten.

Eine gute Nachricht bedeuten die neuen Vorschriften für die Generika- und Biosimilar-Industrie. Hersteller von Nachahmer-Präparaten mit Sitz in der EU dürfen laut neuem Recht bereits dann für den Export produzieren, wenn das Originalarzneimittel in der EU noch durch ein Zertifikat geschützt ist. Das ermöglicht eine SPC-Ausnahmeregelung, die gleichzeitig Nachteile der EU-Hersteller im Wettbewerb beseitigen soll.

Produktion auf Vorrat

Nach Ansicht des Centrums für Europäische Politik (Cep) verringert die Ausnahmeregelung tatsächlich Wettbewerbsnachteile für europäische Generika- und Biosimilar-Unternehmen, die nicht in Drittländern produzieren können, und erhöht grundsätzlich auch die Standortattraktivität der EU. Aber: Die Vorteile sind demnach begrenzt, da die Hersteller nicht zu reinen Lagerzwecken für SPC-geschützte EU-Märkte produzieren dürfen. Das blockiere faktisch den Markteintritt für ein Arzneimittel ab Tag eins, an dem der SPC-Schutz auslaufe, so das Cep.

Allerdings geht das Cep davon aus, dass die EU perspektivisch einen sogenannten Stockpiling Waiver einführen wird. Eine Vorratsproduktion, die ebenfalls für den deutschen sowie den EU-weiten Markt gilt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa