»Es darf nicht sein, dass Apotheken betteln müssen« |
Lukas Brockfeld |
24.04.2024 17:42 Uhr |
Der Experte von der Treuhand Hannover sieht daher den Gesetzgeber in der Pflicht. Er verweist auf ein am Dienstag vorgestelltes Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio. In diesem wird dargelegt, dass der Gesetzgeber Abhilfe schaffen muss, wenn seine Preis- und Rentabilitätsbestimmungen der Apothekerschaft den finanziellen Boden unter den Füßen wegziehen. »Es kann nicht sein, dass die Apotheke gezwungen wird, sich den Lohn für ihre wertvolle pharmazeutische Arbeit bei den Marktpartnern zusammenzubetteln«, betont Schwintek.
In der anschließenden Podiumsdiskussion hob auch Hans-Peter Hubmann die Notwendigkeit einer erhöhten Vergütung in der Arzneimittelpreisverordnung hervor. »Der Großhandel ist nicht der Reparaturbetrieb für eine unzureichende Apothekenvergütung«, erklärte der DAV-Vorsitzende. »Es muss etwas passieren, einfach laufen lassen kann ich es nicht.«
Doch könnte der Gesetzgeber Skonti einfach wieder erlauben? Hubmann kann sich das durchaus vorstellen: »Ich weiß nicht, ob sich der Gesetzgeber beim Schreiben über alle Konsequenzen seines Wortlautes klar war. Der BGH unterscheidet nicht zwischen echten Skonti und Rabatten. Die Begrenzung von Rabatten soll die Spanne des Großhandels aufrecht erhalten. Ein echter Skonto für eine vorzeitige Zahlung ist etwas anderes als ein Rabatt. Daher kann man schon eine Klarstellung machen, denn die vorzeitige Zahlung hilft auch dem Großhandel dabei, seine finanzielle Situation zu verbessern.«
Der DAV-Vorsitzende betonte allerdings auch, dass man nicht auf ein Entgegenkommen der Regierung warten könne. Bisher sei die Apothekerschaft mit ihren Forderungen immer wieder gegen eine Wand gelaufen. Man müsse daher auch eigene Wege der Kompensation finden: »Die Bedrohung ist jetzt ganz aktuell da, daher muss man schnellstmöglich eine Lösung finden.«