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Auch nach der Pandemie
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Erweiterte Handlungsspielräume beibehalten

Erweitertes aut idem und aut simile: Was sich in Pandemiezeiten bewährt hat, darauf wollen die Apotheker auch in Zukunft nicht verzichten und stimmten für einen Antrag, den Gesetzgeber aufzufordern, diese eingeführten Regelungen zu entfristen. Der Antrag umfasst noch weitere Forderungen.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 22.09.2021  18:16 Uhr

Auch im Hinblick auf zukünftige Krisen fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die derzeit befristeten Handlungsspielräume der Apotheken, insbesondere bei der Abgabe von Arzneimitteln – Stichwort: erweitertes aut idem und aut simile – zu entfristen. Das Warum liegt auf der Hand: Der erweiterte Handlungsrahmen hat wohl maßgeblich dazu beigetragen, alle Patienten schneller versorgen zu können und insbesondere die erweiterten Auswahlmöglichkeiten sind geeignet, temporäre Lieferengpässe von Arzneimitteln patientenfreundlich auszugleichen. Eine Verstetigung der Regelungen würde daher zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Die Rabatterfüllungsquoten haben sich übrigens dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Darauf wurde bereits bei der Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Apothekertages hingewiesen.

Zu dieser Frage hat sich in einer politischen Debatte im Rahmen der Expopharm Impuls auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, geäußert. Sie erklärte, dass geprüft werden müsse, ob diese Regelung auch längerfristig fortgeführt werden könnte. »Was sich als pragmatisch und tauglich erweist, kann man auch fortbestehen lassen«, sagte Dittmar.

Neben den allgemeinen Forderungen, die inhabergeführten Apotheken und die Krankenhausapotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems ordnungspolitisch und wirtschaftlich verstärkt zu

unterstützen und verlässliche Vergütungszusagen zu treffen, formuliert der Antrag noch auf zwei weitere, direkt aus der Pandemie erwachsene Ansprüche: Erstens soll die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken dauerhaft ermöglicht werden und zweitens sollen auch die erlassenen bürokratischen Erleichterungen für die Abgabe von Hilfsmittel beibehalten werden. 

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