Erstes E-Privatrezept besteht Testlauf |
Cornelia Dölger |
21.09.2023 16:00 Uhr |
Einen ersten Testlauf für die Verarbeitung eines digitalen Privatrezepts per Online-Check-In vermeldeten heute der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) und Kooperationspartner. / Foto: I-Viewfinder
Das E-Rezept für Privatversicherte nimmt Gestalt an. Wie das Softwarehaus ADV Oberhausen sowie der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) heute mitteilten, wurde eine wichtige technische Voraussetzung für die digitale Ausstellung und Verarbeitung von PKV-Rezepten geschaffen. Statt über die elektronische Versichertenkarte (EGK), wie es bei gesetzlich Versicherten als eine Möglichkeit vorgesehen ist, sollen die Daten per Smartphone übermittelt werden. Einen ersten Testlauf in einer Arztpraxis befanden PKV, ADV und alle Kooperationspartner für gelungen.
Für dieses Prozedere sei unbedingte Voraussetzung, dass die Krankenversicherungsnummer (KVNR) vorliege, wie der PKV ausführte. Ein entsprechendes Verfahren habe der PKV in Zusammenarbeit mit der ADV sowie der Gematik, der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) und Ehex, DENS, RISE sowie Noventi entwickelt. Bei dem so genannten Online-Check-In können demnach Privatversicherte ihre KVNR sowie weitere Stammdaten an Arztpraxen übermitteln. Das ist Voraussetzung dafür, dass Praxen E-Rezepte ausstellen sowie nach entsprechender Berechtigung auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine EGK ist für PKV-Versicherte dann nicht nötig.
Wie soll das in der Praxis aussehen? Privatversicherte führten den Online-Check-In in einer App ihrer Krankenversicherung durch, heißt es erklärend in der PKV-Mitteilung. Kooperierender Versicherungsanbieter für den Testlauf war wie beschrieben die APKV. Die Patienten scannen einen von der Arztpraxis bereitgestellten QR-Code, der die KIM-Adresse (KIM = »Kommunikation im Medizinwesen«) der Praxis enthält. Nach Zustimmung der Versicherten werden die Daten über KIM an die Praxis übermittelt, die das E-Rezept dann ausstellen kann. Von der Struktur her entspreche der übermittelte Datensatz dem Stammdatensatz für gesetzlich Versicherte, sodass die Anpassung der Praxissoftware wenig Aufwand erfordere, heißt es.
Bei dem Testlauf wählte der Patient in einem nächsten Schritt aus dem Apothekenverzeichnis in seiner PKV-App eine Apotheke zur Einlösung des E-Rezeptes aus und wies es dieser – einer ADV-Apotheke – zu, wie der ADV erklärte. Nachdem dort das E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abgerufen wurde und der Patient seine Verordnung erhalten habe, erzeugte die ADV- Software den digitalen Abrechnungssatz und stellte ihn dem Patienten zur Einreichung bei seiner Krankenkasse auf seiner App zur Verfügung.
Damit Privatversicherte schrittweise die Möglichkeit erhalten, den Online-Check-In und das E-Rezept zu nutzen, würden derzeit auch die entsprechenden Systemanpassungen durchgeführt, ergänzt der PKV. »Der Zugang zur Telematikinfrastruktur und ihren Fachanwendungen bietet große Chancen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und patientenfreundlicher zu gestalten«, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Der Testlauf sei erfolgreich gewesen. Einige Aspekte des Live-Tests würden in die Entwicklung einfließen. Erste Grundlagen seien geschaffen, jetzt komme es auch darauf an, »dass Software-Anbieter und Praxen den Prozess durch eine zügige Umstellung der Praxisverwaltungssysteme unterstützen«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.