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VDEK kündigt Maßnahmen an
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Ersatzkassen verschärfen »Fälschungs-Retax«

Die Ersatzkassen wollen gegen Rezeptfälschungen vorgehen – und nehmen dabei auch die Apotheken ins Visier. Neben Retaxationen soll es auch Meldungen an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben, wenn die Apotheken nicht genau prüfen und auch noch falsche Angaben machen.
AutorAlexander Müller
Datum 06.08.2025  11:30 Uhr

Aktuell treten wieder verstärkt gefälschte Papierrezepte auf. In Berlin warnt sogar das Landeskriminalamt vor dem Einsatz gestohlener BtM-Rezepte. Und das Problem ist keineswegs auf die Hauptstadt begrenzt: Die Ersatzkassen melden ihrem Bundesverband (VDEK) zufolge ebenfalls eine steigende Anzahl an Rezeptfälschungen.

Der VDEK wendet sich deshalb jetzt an die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, um die Aufmerksamkeit für das Thema zu schärfen. Schon im März hatte der Ersatzkassenverband auf die Fälschungswelle hingewiesen und um mehr Wachsamkeit in den Apotheken gebeten.

Weil aber bei den abgerechneten Papierrezepten ein Anstieg an Fälschungen zu verbuchen sei, würden die Mitgliedskassen »ihre Prüfungen intensivieren«, schreibt der VDEK an die ABDA. Denn »erkennbare Fälschungen« dürften nicht beliefert werden und würden durch die Mitgliedskassen beanstandet. Ein Vergütungsanspruch der Apotheke bestehe laut Rahmenvertrag nur bei einer gültigen, ordnungsgemäß ausgestellten Verordnung.

Falsch dokumentierte Rücksprache

Und einige Apotheken sind laut VDEK nicht nur unachtsam: »Besonders kritisch in diesem Zusammenhang ist die Feststellung, dass Apotheken mitunter eine vermeintliche Rücksprache mit der verordnenden Arztpraxis durch einen Hinweis auf dem Rezept dokumentieren, die schon deswegen nicht stattgefunden haben kann, weil die Versichertendaten und/oder die Kontaktdaten der Praxis auf dem Rezept gefälscht sind«, heißt es in dem Schreiben, das der PZ vorliegt.

Solche Abrechnungen würden die Mitgliedskassen, zu denen TK, Barmer, DAK und KKH gehören,  »an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V weiterleiten«, kündigt der VDEK an.

Muster 16 im Visier der Fälscher

Die ABDA wird gebeten, die Apotheken dafür zu sensibilisieren, bei alten Muster-16-Rezepten besonders aufmerksam zu sein. Auch »auffälliges Verhalten der Einlösenden, unbekannte Arztpraxen oder Einlösezeitpunkte, die eine Rücksprache mit der Arztpraxis unmöglich machen«, sollten kritisch hinterfragt werden, rät der Kassenverband. Neben Inkretin-Mimetika seien hochpreisige Arzneimittel wie Zytostatika oder Interferone häufig auf den gefälschten Rezepten zu finden.

Um Rezeptfälschungen noch offensichtlicher zu machen, hofft der VDEK auch auf die Ärzteschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) solle auf die Ärztinnen und Ärzte einwirken, damit diese flächendeckend das E-Rezept nutzen.

Die Krankenkassen seien nicht nur verpflichtet, die Beitragsgelder zusammenzuhalten und die Solidargemeinschaft vor Missbrauch zu schützen, schreibt der VDEK. Die Belieferung von gefälschten Verordnungen gefährde auch die Versorgungs- und Arzneimitteltherapiesicherheit.

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