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Offene Zahlungen nach AvP-Pleite

Ersatzkassen richten Treuhandkonten ein 

Bald ein Jahr liegt die Insolvenz des Rechenzentrums AvP inzwischen zurück und immer noch warten viele Apotheken auf ihr Geld. Die Ersatzkassen wollen die Ansprüche der Offizinen nun auf ein Treuhandkonto zahlen, bis sich die letzten Rechtsfragen klären.
Stephanie Schersch
01.07.2021  16:00 Uhr

Es war ein Schlag, den die Branche so bislang nicht erlebt hatte. Im September 2020 ging das Rechenzentrum AvP offiziell in die Insolvenz, nachdem Gelder veruntreut worden sein sollen. Mehr als 3000 Apotheken hatte die Pleite auf einen Schlag in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, bis heute haben sich viele davon nicht vollständig erholt. Denn immer noch ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt.

Für die Apotheken geht es dabei im Kern um Zahlungen von Krankenkassen, die noch ausstehen. Strittig ist die Frage, ob diese Gelder zur Insolvenzmasse zählen oder aufgrund sogenannter Aussonderungsrechte direkt den betroffenen Offizinen zustehen. Insolvenzverwalter und einige Apotheken sind sich nicht einig in diesem Punkt. Viele Kassen halten ihre Zahlungen mit Blick auf die unklaren Verhältnisse daher bislang zurück.

Wie es aussieht, kommt nun etwas Bewegung in die Angelegenheit. So hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter gefasst, wie der vdek in einer Pressemitteilung erklärt. Die Kassen zahlen die noch offenen Ansprüche demnach zunächst auf das Konto eines neutralen Treuhänders, der die Mittel vorübergehend verwalten wird. Auszahlen kann er die Gelder allerdings erst dann, wenn eine Einigung zwischen Insolvenzverwaltung und Apotheken steht.

Rechnungsbeträge mit Abschlägen 

Selbst in diesem Fall allerdings könnten die Zahlungen am Ende deutlich geringer ausfallen als die ursprünglichen Rechnungsbeträge der Offizinen. Davon zumindest geht der vdek aus und verweist auf Abschlagszahlungen, die bereits vor der Insolvenz an AvP geflossen sind. Weitergegeben hatte das Rechenzentrum diese Gelder allerdings nicht. Ein Zugriff auf die Mittel dürfte für die Apotheken besonders schwierig sein.

Die Ersatzkassen hatten bereits im vergangenen Herbst auf die AvP-Pleite reagiert und den betroffenen Apotheken Abschlagszahlungen für den Monat September gewährt. Auch die AOK Rheinland/Hamburg war mit einer ähnlichen Vereinbarung auf die Apotheken zugegangen. Zuletzt zog dann auch die Politik Konsequenzen aus der Insolvenz. In Zukunft sollen Rechenzentren die Gelder ihrer Kunden auf verpflichtenden Treuhandkonten hinterlegen. Damit wären die Mittel im Falle einer Insolvenz sicher.

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