Ersatzkassen fordern Senkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln |
Weniger Mehrwertsteuer auf Arzneimittel? Die Ersatzkassen halten dies für einen guten Vorschlag zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. / © Adobe/Jean-Luc Flémal
Derzeit sucht die Koalition nach Lösungen, um die Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen. Zwar hat sich das prognostizierte Defizit bei den Krankenkassen von 4 auf nun 2 Milliarden Euro reduziert, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern auf einem Pressetermin zu den Kabinettsbeschlüssen zum Thema Medizinalcannabis und Krankenhausreform mitteilte. Als Grund nannte sie die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung.
Nichtsdestotrotz braucht es Maßnahmen, um die Kassenfinanzen zu stabilisieren und eine weitere Beitragserhöhung zu verhindern. Die Zeit drängt, nächste Woche tagt der GKV-Schätzerkreis um die weitere Finanzentwicklung zu analysieren und somit auch Beitragsentwicklung zu prognostizieren. In diesem Kontext bringt der Verband der Ersatzkassen (vdek) nun erneut die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent ins Spiel. Laut vdek könnten dadurch jährlich rund sechs bis sieben Milliarden Euro in der GKV gespart werden. »Das sind 0,3 Beitragssatzpunkte,« so die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner. Angesichts der kritischen Finanzsituation der GKV wäre dies »das richtige Signal an die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber«.
Was schon seit langem für Schnittblumen, Zucker oder Taxifahrten gelte und künftig auch für Restaurantbesuche ermöglicht werden solle, müsse erst recht für Arzneimittel gelten, so die vdek-Vorsitzende. Die Forderung wird auch deswegen erneut laut, weil der Bundestag gestern in 1. Lesung das Steueränderungsgesetz beraten hat. Eine zentrale Maßnahme des Gesetzes ist die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent.
Arzneimittel seien »kein Luxusgut«, sondern gehörten zur medizinischen Behandlung, so Elsner. Die vdek-Vorsitzende nennt als Vorbild andere Länder: So erhebe Österreich zehn Prozent bei einem allgemeinen Satz von 20 Prozent, Spanien nur vier Prozent bei einem allgemeinen Satz von 21 Prozent. Und in Schweden verdiene der Staat keinen Cent an verschreibungspflichtigen Medikamenten.