Erneuter Anstieg der Notdienstpauschale |
Für jeden geleisteten Vollnotdienst erhalten Apotheken hierzulande einen pauschalen Zuschuss. / Foto: Adobe Stock/ MB.Photostock
Für das erste Quartal in diesem Jahr erhalten die notdienstleistenden Apotheken eine Pauschale in Höhe von 474,09 Euro. Das hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) festgesetzt. Laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF), der die Pauschalen an die Offizinen auszahlt, handelt es sich damit erneut um einen Höchstwert. Schon im Vorquartal lag die Pauschale mit 437,76 Euro pro Vollnotdienst auf dem bis dato höchsten Wert. Nun ist sie erneut gestiegen, und zwar um 8,3 Prozent.
Als Grund für den erneuten Zuwachs nennt der NNF die Neuordnung der Notdienste und die gesunkene Zahl an Notdiensten. Demnach wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 87.291 Vollnotdienste geleistet. Im Vorquartal waren es 95.218 Vollnotdienste.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Pro abgegebener Rx-Packung geht ein Festzuschlag von 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Dieser Zuschlag ist in § 3 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) festgelegt.
Was die Packungsabgabemenge betrifft, so sank diese um 0,71 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Nach Angaben des NNF wurden in den ersten drei Monaten diese Jahres 197.109.263 Rx-Packungen abgesetzt.
Der NNF will die entsprechenden Beträge im Laufe der kommenden Woche direkt an die Apotheken überweisen.