Pharmazeutische Zeitung online
Testphase womöglich länger

EPA startet pünktlich – und dann?

Mit der Ankündigung, dass die Softwarehersteller mehr Zeit für den EPA-Start bekommen als geplant, sorgte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorige Woche für Aufsehen. Denn gleichzeitig hieß es, dass dies keine Auswirkungen auf die bundesweite Verfügbarkeit habe. Woher nimmt das BMG diese Zuversicht?
Cornelia Dölger
26.11.2024  16:15 Uhr

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) ist lange geplant und soll Anfang kommenden Jahres kommen. Stichtag für die »EPA für alle« ist der 15. Januar 2025. Dann startet der schrittweise Roll-out, zunächst in den Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Nach der Testphase soll der Rest der Republik folgen.

Ob es dann tatsächlich zeitnah eine »EPA für alle« gibt, bleibt aber abzuwarten. Denn zwar beharrt das BMG auf dem Zeitplan, wie eine Sprecherin auf PZ-Nachfrage klarstellte. Allerdings gibt dieser am Ende nur den Start am 15. Januar vor; alle weiteren Schritte hängen vom Erfolg oder Misserfolg der Testphase ab. Dass diese nur vier Wochen dauern soll, erscheint inzwischen unrealistisch.

Denn seit vergangener Woche ist klar, dass Softwarehersteller nicht schon zum 15. Januar bundesweit das Modul für die technische Anbindung der Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser an die EPA ausrollen müssen. Startklar muss zu diesem Zeitpunkt nur die Software der Leistungserbringer in den Modellregionen sein.

Damit das klappt, dürfen die Hersteller für Leistungserbringer in diesen Regionen ein vereinfachtes so genanntes Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) durchlaufen. Ein solches Verfahren wurde mit dem im März in Kraft getretenen Digitalgesetz vorgeschrieben. Die vereinfachte Variante ist allerdings nur befristet gültig, zudem müssen vor dem bundesweiten Roll-out alle Systeme vollständig KOB-bestätigt sein; das vereinfachte Verfahren reicht nicht aus.

Kein Wort über eine mögliche Verlängerung der Testphase

Darüber hatte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im BMG, schon vorige Woche den Bundesverband IT im Gesundheitswesen (bvitg) informiert. Im Nachgang kam es zu Verwirrungen über den grundsätzlichen Starttermin der EPA, worauf Ozegowski sowie auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) darauf pochten, dass besagter Starttermin am 15. Januar eingehalten werde.

Über eine mögliche Verlängerung der Testphase wird offiziell kein Wort verloren; wie die BMG-Sprecherin zur PZ sagte, würden »nach der erfolgreichen Pilotphase von etwa vier Wochen« die Leistungserbringer bundesweit zur Nutzung verpflichtet. »Auch die Softwarehersteller für die Leistungserbringer werden zum Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung der EPA in den Modellregionen verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden bundesweit eine Softwareaktualisierung zur Nutzung der EPA zur Verfügung zu stellen.«

Die Hersteller rechnen jedenfalls damit, dass vier Wochen Testphase nicht ausreichen. Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sprachen sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg teilte ihren Mitgliedern mit, dass man es begrüße, »dass die Testphase nun vermutlich verlängert wird«.

Die Zusage, dass nicht alle Softwarehersteller am 15. Januar startklar sein müssen, wertet der bvitg als Zugeständnis des BMG.  Der Verband hatte zuvor gewarnt, dass der Termin wegen Schwierigkeiten der EDV-Hersteller bei Testung und Integration nicht eingehalten werden könne.

Eine Sprecherin sagte zur PZ, man freue sich, dass das BMG den Roll-out nun nach der Testung und nicht mehr nach Termin eingeordnet habe. Dadurch könnten »Handlungsabläufe optimiert« und Störungen verringert werden. Woher das Ministerium seinen Optimismus nehme, dass sich dadurch an der Dauer der Testphase nichts ändere, könne man leider nicht beantworten, meinte die Sprecherin.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa