EPA startet pünktlich – und dann? |
Cornelia Dölger |
26.11.2024 16:15 Uhr |
Der Start der elektronischen Patientenakte ist für den 15. Januar avisiert. Aber was kommt danach? / © picture alliance / Jörg Carstensen
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) ist lange geplant und soll Anfang kommenden Jahres kommen. Stichtag für die »EPA für alle« ist der 15. Januar 2025. Dann startet der schrittweise Roll-out, zunächst in den Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Nach der Testphase soll der Rest der Republik folgen.
Ob es dann tatsächlich zeitnah eine »EPA für alle« gibt, bleibt aber abzuwarten. Denn zwar beharrt das BMG auf dem Zeitplan, wie eine Sprecherin auf PZ-Nachfrage klarstellte. Allerdings gibt dieser am Ende nur den Start am 15. Januar vor; alle weiteren Schritte hängen vom Erfolg oder Misserfolg der Testphase ab. Dass diese nur vier Wochen dauern soll, erscheint inzwischen unrealistisch.
Denn seit vergangener Woche ist klar, dass Softwarehersteller nicht schon zum 15. Januar bundesweit das Modul für die technische Anbindung der Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser an die EPA ausrollen müssen. Startklar muss zu diesem Zeitpunkt nur die Software der Leistungserbringer in den Modellregionen sein.
Damit das klappt, dürfen die Hersteller für Leistungserbringer in diesen Regionen ein vereinfachtes so genanntes Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) durchlaufen. Ein solches Verfahren wurde mit dem im März in Kraft getretenen Digitalgesetz vorgeschrieben. Die vereinfachte Variante ist allerdings nur befristet gültig, zudem müssen vor dem bundesweiten Roll-out alle Systeme vollständig KOB-bestätigt sein; das vereinfachte Verfahren reicht nicht aus.
Darüber hatte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im BMG, schon vorige Woche den Bundesverband IT im Gesundheitswesen (bvitg) informiert. Im Nachgang kam es zu Verwirrungen über den grundsätzlichen Starttermin der EPA, worauf Ozegowski sowie auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) darauf pochten, dass besagter Starttermin am 15. Januar eingehalten werde.
Über eine mögliche Verlängerung der Testphase wird offiziell kein Wort verloren; wie die BMG-Sprecherin zur PZ sagte, würden »nach der erfolgreichen Pilotphase von etwa vier Wochen« die Leistungserbringer bundesweit zur Nutzung verpflichtet. »Auch die Softwarehersteller für die Leistungserbringer werden zum Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung der EPA in den Modellregionen verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden bundesweit eine Softwareaktualisierung zur Nutzung der EPA zur Verfügung zu stellen.«
Die Hersteller rechnen jedenfalls damit, dass vier Wochen Testphase nicht ausreichen. Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sprachen sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg teilte ihren Mitgliedern mit, dass man es begrüße, »dass die Testphase nun vermutlich verlängert wird«.
Die Zusage, dass nicht alle Softwarehersteller am 15. Januar startklar sein müssen, wertet der bvitg als Zugeständnis des BMG. Der Verband hatte zuvor gewarnt, dass der Termin wegen Schwierigkeiten der EDV-Hersteller bei Testung und Integration nicht eingehalten werden könne.
Eine Sprecherin sagte zur PZ, man freue sich, dass das BMG den Roll-out nun nach der Testung und nicht mehr nach Termin eingeordnet habe. Dadurch könnten »Handlungsabläufe optimiert« und Störungen verringert werden. Woher das Ministerium seinen Optimismus nehme, dass sich dadurch an der Dauer der Testphase nichts ändere, könne man leider nicht beantworten, meinte die Sprecherin.