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Elektronische Patientenakte

EPA 2.0 kommt mit Verspätung

Bereits vor einem Jahr ist der Startschuss für die elektronische Patientenakte (EPA) gefallen. Zum Jahresstart 2022 sollten eigentlich schon neue Funktionen integriert sein. Doch wie beim E-Rezept kommt es offenbar auch bei diesem digitalen Großprojekt zu Verzögerungen. Vor allem fehlen noch die nötigen Updates in den Arztpraxen. Die PZ hat sich bei Ärzten, Kassen und der Gematik zum aktuellen Stand umgehört.
Jennifer Evans
Charlotte Kurz
07.01.2022  16:00 Uhr

Funktionen noch nicht im PVS integriert

Die aktuelle Situation ärgert die KBV. Demnach hat die Vereinigung »sehr pünktlich« die nötigen Spezifikationen geliefert. Die MIOs zum Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft seien also längst einsatzbereit. Doch deren Integration in die Praxisverwaltungssysteme (PVS), die Krankenhaussysteme sowie in die Frontends der Versicherten sei einfach »noch nicht abgeschlossen«. Die fehlenden Updates seien schuld daran. Aus Sicht der Ärzte wird die E-Akte jedoch auch in Zukunft nicht die Primärdokumentation ersetzen können – unabhängig von der geplanten Opt-Out- statt einer Opt-In-Regelung.

Auch die privaten Krankenversicherer sollten ihren Versicherten laut Gematik ab 2022 eine EPA anbieten. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) stehen sie zwar auch bereits in den Startlöchern, beginnen aber erst mit der Telematik-Infrastruktur 2.0. Da diese Version noch nicht eingeführt sei, konnten sich die Privatversicherten bislang noch nicht für die E-Akte registrieren, so der PKV zur PZ. »Wir erwarten, dass sich die ersten PKV-Unternehmen Mitte des Jahres 2022 an die Telematik-Infrastruktur anschließen und ihren Versicherten dann auch eine EPA anbieten.« Wie die Kassen auch, entscheiden die privaten Versicherungsunternehmen eigenständig, mit welchen Software-Anbietern sie für die E-Akte zusammenarbeiten wollen.

Kassen bieten EPA 2.0 an – zumindest theoretisch

Wie sieht es bei den Kassen in Sachen EPA 2.0 aus? Bereits seit dem 20. Dezember 2021 stehen die neuen Funktionen wie Mutterpass, Zahnbonusheft oder Impfpass in der EPA zur Verfügung, erklärten die drei großen Player AOK, Barmer und DAK-Gesundheit gegenüber der PZ. Auch die Möglichkeit, dass der Versicherte bei jedem einzelnen Dokument entscheiden kann, welcher Leistungserbringer es einsehen kann, ist bei allen drei Kassen bereits seit Ende des Jahres 2021 möglich. Die Barmer, die für die E-Akte mit IBM kooperiert, betonte aber, dass dies auch voraussetze, dass die Arztpraxis beziehungsweise das Krankenhaus mit der notwendigen Technik ausgestattet sei. Grundsätzlich kann der Arzt die Datensätze und Dokumente in seinem Praxisinformationssystem anlegen, füllen und in der EPA des Versicherten ablegen, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands stellvertretend für die elf AOKen in Deutschland, die eine gemeinsame EPA-Lösung  in Kooperation mit den Firmen Ernst & Young und x-tention Informationstechnologie anbieten. Damit komme es neben der Behebung von technischen und organisatorischen Hürden »entscheidend auf die Akzeptanz der Ärztinnen und Ärzte an«, betonte er. Und erklärte weiter: »Angesichts der aktuellen pandemischen Lage stehen zurzeit andere Themen wie die Impfkampagne im Vordergrund.« Damit impliziert die AOK wohl, dass die Ärzte derzeit schlichtweg keine Zeit haben, sich mit der Digitalisierung der Gesundheitsdokumente zu beschäftigen. Auch ein Sprecher von DAK-Gesundheit, die mit dem Software-Dienstleister Bitmarck in puncto EPA kooperieren, erklärte der PZ, dass derzeit »nur wenige Leistungserbringer technisch in der Lage sind, die EPA zu befüllen.«

Die Kassen sind aber zuversichtlich, dass die EPA im Laufe des Jahres 2022 an Bedeutung gewinnt, gerade angesichts der neuen Funktionen und der zunehmenden Anzahl an angeschlossenen Leistungserbringern. Im Falle von Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft könnten sich die Patienten künftig beispielsweise entscheiden, ob sie diese elektronisch oder in Papierform erhalten wollen, so die AOK. 

Dass nur wenige Versicherte bislang eine E-Akte angefragt haben, liegt nach Ansicht der Kassen auch in der derzeit freiwilligen Nutzung begründet. Stellt die Ampel das Verfahren wie im Koalitionsvertrag geplant um und die Kassen müssen ihren Kunden automatisch eine E-Akte einrichten, gehen sie von steigenden Nutzungszahlen aus. Die Barmer betonte gegenüber der PZ, dass eine Opt-Out-Lösung insofern die Nutzerzahlen erhöhen könnte, sofern die EPA ohne Aufwand und technische Kenntnisse nutzbar sei. »Der Zugang zur elektronischen Patientenakte muss so einfach wie möglich gestaltet werden.« Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind auf jeden Fall gespannt darauf, wie genau der Gesetzgeber die Details einer Opt-Out-Lösung definieren will. Das betonten sie gegenüber der PZ. Bislang keine Antwort zum aktuellen Stand erhielt die PZ auf ihre Anfrage bei der Techniker Krankenkasse (TK).

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