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Fluorchinolone

EMA-Ausschuss rät dazu, Nutzung einzuschränken

Der Einsatz von systemisch wirksamen Fluorchinolonen soll weiter eingeschränkt werden und alle Chinolon-Präparate sollen vom Markt genommen werden. Das empfiehlt der Pharmakovigilanz-Ausschuss PRAC der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. 
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 08.10.2018  15:00 Uhr

In seltenen Fällen können diese Antibiotika zu dauerhaften Behinderungen führen, begründet der PRAC seine Empfehlung, darunter unerwünschte Arzneimittelwirkungen an Muskeln, Sehnen, Knochen und im Nervensystem.

Die Chinolone ohne Fluorid-Substituenten sollen komplett vom Markt gehen, da sie nur für Indikationen zugelassen sind, die nicht länger mit dieser Antibiotikaklasse behandelt werden sollen. Dazu gehören Nadilixinsäure, Pipemidsäure und Cinoxacin. Zu den untersuchten Fluorchinolonen gehören Ciprofloxacin, Flumequin, Levofloxacin, Lomefloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin, Ofloxacin, Pefloxacin, Prulifloxacin und Rufloxacin in oraler, intravenöser oder inhalativer Form.

Sie sollen in Zukunft nicht mehr eingesetzt werden bei Infektionen, die sich häufig auch ohne Behandlung bessern oder nicht schwerwiegend sind, zum Beispiel Halsinfektionen. Sie dürfen demnächst auch nicht mehr zur Prävention von Reisedurchfall oder wiederkehrenden Blasenentzündungen verordnet werden. Kontraindiziert sind sie bei Patienten, bei denen bei einer früheren Behandlung mit Fluorchinolonen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind.

Generell sollten Fluorchinolone nicht bei leichten bis moderaten Infektionen zum Einsatz kommen, außer andere Antibiotika, die hier normalerweise bevorzugt werden, können aus bestimmten Gründen nicht verwendet werden.

Nur mit Vorsicht dürfen Fluorchinolone bei älteren Patienten, Patienten mit Nierenfunktionsstörungen, nach einer Organtransplantation oder unter systemischer Corticoidtherapie eingesetzt werden. Diese Patientengruppen haben ein höheres Risiko für Sehnenscheidenentzündungen durch Fluorchinolone und Chinolone, begründet der PRAC.

Bei ersten Anzeichen von Nebenwirkungen an Muskeln, Sehnen oder Knochen wie entzündeten Sehnen, Muskelschmerzen und -schwäche sowie Gelenkschmerzen und -schwellungen sollten die Antibiotika unter ärztlicher Aufsicht abgesetzt werden. Gleiches gilt bei neurologischen Symptomen wie dem Gefühl von Nadelstichen, Müdigkeit, Depression, Verwirrtheit, Suizidgedanken, Schlafstörungen, Seh- und Hörstörungen sowie verändertem Tast- und Geruchssinn.

Die PRAC-Empfehlung geht nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA und die finale Empfehlung dann an die Europäische Kommission.

Foto: Stock.adobe.com/Aleksej

 

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